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Hinweise des Trink- und Abwasserzweckverbandes „Freies Havelbruch“ - Golzow, Oberjünne , Reckahn und Krahne -

Fremdeinleitungen sind verboten!  Die Kosten bezahlen alle.

In diesem Jahr meinte es „Petrus“ besonders gut und öffnete tagelang seine Schleusen. Von Dächern und befestigten Flächen ergossen sich wahre Ströme. Kommunale und private Grundstückseigentümer waren stärker denn je gefordert, für eine ordnungsgemäße Versickerung des Regenwassers auf dem eigenen Grund und Boden zu sorgen, wie es der §66 im Brandenburgischen Wassergesetz vorschreibt.

 

Dies ist bei Starkregenfällen wie in der letzten Zeit nicht immer einfach. Doch bei intakten Ableitungssystemen für Niederschlags- bzw. Regenwasser in den Gemeinden kann das Eindringen von Regen in den Schmutzwasserkanal zumindest auf ein Minimum reduziert werden.

 

Nicht toleriert werden können Einleitungen in den öffentlichen Abwasserkanal über Fallrohre, Hofentwässerungen oder mobile Leitungen mit Pumpenanlagen.

 

Damit erhöhen sich wesentlich die Mengen des zu transportierenden und zu reinigenden Abwassers. Die Kosten für den Transport und die Schmutzwasserbehandlung steigen. Diese Einleitungen bzw. Fremdeinleitungen sind illegal und unsolidarisch gegenüber  anderen Kunden des TAZV „Freies Havelbruch“. Die Kosten müssen dann alle zahlen (durch höhere Abwassergebühren). Der TAZV „Freies Havelbruch“ weist daraufhin, dass  Fremdeinleitungen verboten sind und kein Kavaliersdelikt darstellen. Gemäß geltendem Satzungsrecht des TAZV „Freies Havelbruch“ können  Ordnungswidrigkeiten mit einem erheblichen Bußgeld belegt werden.

 

Des Weiteren kann  in Spitzenzeiten, in denen zu dem Schmutzwasser noch  der Fremd – bzw. Regenwasserwasseranteil hinzukommt, die Gefahr bestehen, dass die Abwasserpumpwerke überlastet werden und dann letztlich ausfallen. In den technischen Anlagen kann es zu Überflutungen und Rückstau kommen. Dadurch entstehen Folgeschäden wie das Überschwemmen von Grundstücken oder das Unterspülen von Gehwegen und Straßen, die auch zu immensen Kosten bei den betroffenen Grundstückeigentümern und den Gemeinden führen können. Hinzu kommen unweigerlich zusätzliche Reparaturkosten, die ebenfalls alle Kunden über den Abwasserpreis im Verbandsgebiet tragen müssen.

 

Wir bitten Sie,  der Vernunft zu folgen und die eventuellen Fremdeinleitungen unverzüglich einzustellen. Der TAZV „Freies Havelbruch“ wird in den nächsten Tagen unangemeldet Kontrollen im Verbandsgebiet durchführen bzw. durchführen lassen. Kamerabefahrungen und Nebelungen der Hausanschlüsse sind nur ein paar Beispiele,  die zur Anwendung kommen werden.

 

TAZV Freies Havelbruch
kaufmännische Betriebsführung
Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin
Ansprechpartner: Herr Ellguth
Tel.:        03382 -730748
Fax:        03382 - 730762

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Kloster Lehnin
Mi, 28. August 2013

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