Hinweis der Örtlichen Ordnungsbehörde: Feuerwerk zur Hochzeit oder rundem Geburtstag nur mit Ausnahmegenehmigung!

Generell darf handelsübliches Silvester-Feuerwerk, wie der Name schon verrät, von Bürgern als Verbraucher nur an Silvester gezündet werden.

 

Aber...

Sie können auch während des Jahres Feuerwerkskörper kaufen und ein Feuerwerk zu besonderen Anlässen wie z.B. Hochzeit oder runde Geburtstage zünden. Hierzu benötigen Sie allerdings eine Ausnahmegenehmigung bzw. eine Freistellung vom allgemeinen Verwendungsverbot für Feuerwerkskörper.

Diese Ausnahmegenehmigung erhalten Sie von Ihrer zuständigen Ordnungsbehörde. Den Antragsvordruck hierzu stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung,  er ist auch online über abrufbar.

Mehr Informationen erhalten Sie beim zuständigen Sachbearbeiter im Rathaus unter (03382)7307-24, -20.

 

Wir weisen abschließend nochmals darauf hin, dass die Verwendung von Feuerwerken ohne Ausnahmegenehmigung mit einer Geldbuße belegt werden kann.

 

Örtliche Ordnungsbehörde Kloster Lehnin

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Kloster Lehnin
Di, 22. Juli 2014

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