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Personalausweise / Reisepässe noch gültig?

Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger, ihren Personalausweis und/oder Reisepass auf ihre Gültigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls neu zu beantragen.

 

Bitte beachten Sie, dass Sie gem. §12 Absatz 1 Nummer 3 des Personalausweisgesetzes für das Land Brandenburg (Brandenburgisches Personalausweisgesetz - BbgPAuswG) ordnungswidrig handeln, wenn Sie nicht rechtzeitig ein neues Ausweisdokument beantragen.

 

Sie ersparen sich somit zusätzliche Kosten, die durch Verwarn- oder Bußgelder entstehen. Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet ein gültiges Ausweisdokument zu besitzen.

 

Zur Beantragung sind mitzubringen:

  • Geburtsurkunde (bei Erstbeantragung)
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Personalausweis oder Reisepass

 

Bei Beantragung eines Ausweisdokumentes für ein Kind unter 16 Jahren muss zusätzlich folgendes vorgelegt werden:

  • formlose und unterschriebene Zustimmungserklärung eines zur Antragstellung nicht persönlich anwesenden sorgeberechtigten Elternteils.

Das persönliche Erscheinen des Antragstellers ist erforderlich.

 

Kosten:

Personalausweis unter 24 Jahre:                     22,80 €

Personalausweis über 24 Jahre:                      28,80 €

Reisepass unter 24 Jahre:                                37,50 €

Reisepass über 24 Jahre:                                 59,00 €

Kinderreisepass:                                               13,00 €

 

Einwohnermeldeamt der Gemeinde Kloster Lehnin, Friedensstraße 3, 14797 Kloster Lehnin,  Zimmer 1.09 – Tel. 03382 / 730722

 

gez. Kreykenbohm

Bürgermeister

 

Nachrichtlich:  

Es ist zu empfehlen, dass Sie Ihren Personalausweis immer mit sich führen. Eine gesetzliche Mitführpflicht besteht jedoch nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel für Arbeitnehmer bestimmter Branchen während ihrer Arbeitszeit oder während des Aufenthaltes im jeweiligen  Ausland.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Kloster Lehnin
Di, 22. Juli 2014

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14797 Kloster Lehnin OT Lehnin

 

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