Tierverbot an den Badestränden der Gemeinde Kloster Lehnin

Die Gemeinde Kloster Lehnin hat an ihren Badestränden im Gemeindegebiet Schilder aufgestellt, welche das Baden von Tieren im See und den Aufenthalt von Tieren aller Art im Seeuferbereich verbieten. Die Hinweis- bzw. Verbotsschilder werden leider ständig mutwillig

demontiert, zerstört und vorrangig von Hundebesitzern ignoriert. Die Aufstellung dieser Verbotsschilder erfolgte nicht unbegründet. Wohlwissend, dass sich die Mehrzahl der Hundebesitzer ordentlich verhält, müssen wir leider immer wieder feststellen, dass einige Halter die Hunde überall ihr „Geschäft“ verrichten lassen und die Hinterlassenschaft nicht entsorgen. Gerade auf Liegewiesen oder Badestränden ist dies ein besonderes Ärgernis für die Erholungssuchenden. Zudem kann es auch gesundheitsschädlich sein, wenn Menschen, insbesondere Kinder, mit im Kot vorhandenen Krankheitserregern oder Wurmeiern in Kontakt kommen. Als Hundebesitzer sollte man auch darauf Rücksicht nehmen, dass manche Menschen Angst vor Hunden haben und sich in ihrer Freizeit an den Badeseen ungetrübt erholen wollen. Aus den selben Gründen werden Pferdehalter gebeten, ihre Tiere nicht an die Badestellen zu führen.

 

Gemeinde Kloster Lehnin

- Örtliche Ordnungsbehörde -

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Veröffentlichung

Kloster Lehnin
Di, 26. August 2014

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