Badestelle am Emstaler Schlauch | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteEhemaliges Zisterzienserkloster in Lehnin | zur StartseiteGrüne Weiden - Glückliche Tiere | zur Startseite
 

Krippenspiel in Grebs: Wisst Ihr noch, wie es geschehen …

Jedes Jahr  wenn der Heiligabend näher rückt machen sich ein paar fleißige Kinder und ihre Eltern auf den Weg zur Grebser Kirche. Seit Mitte November proben die kleinen Schauspieler dort unter der Leitung von Ines Hübner jeden Dienstagabend für das diesjährige Krippenspiel. Das Aufführen der Geschichte um Maria, Josef und dem Jesus-Baby macht allen Freude. Wenn der Stern von Bethlehem in Grebs zu leuchten beginnt, schauen nicht nur die vier kleinen Hirten gebannt zum Engel hinauf. Zu den Proben waren aus dem Hause Proschwitz-Zander sogar vier Generationen anwesend: Neben der „Wirt“-Darstellerin Emily und ihrer begleitenden Mutter eben auch ihre Oma und ihre Uroma. Ein Dank gilt Frau Abram aus Grebs, die die kleinen Schauspieler regelmäßig mit weihnachtlichen Leckereien und warmen Getränken in den Pausen versorgte. Das Resultat kann am Heiligabend, um 15.00 Uhr, in der beheizten Grebser Kirche angeschaut werden.

 

Wir freuen uns über ein großes Publikum.

 

gez. Jana und Aimee Thiem (Mutter und kleine Darstellerin)

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Grebs
Mi, 17. Dezember 2014

Bild zur Meldung

Weitere Meldungen

Termine

kalender 

Onlineterminvergabe

Rathaus Kloster Lehnin

Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin OT Lehnin

 

Telefon   (03382) 7307 - 0
Telefax   (03382) 7307 - 62

E-Mail     

 

Sprechzeiten

Öffnungszeiten 

 

Mo  09:00–12:00 Uhr
Di   

09:00–12:00 Uhr

15:00–18:00 Uhr

Mi   geschlossen*
Do   

07:30–12:.00 Uhr

14:00–16:00 Uhr

Fr   geschlossen*
 * Onlineterminvergabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bankverbindung

Deutsche Kreditbank (DKB)
IBAN:
DE23 1203 0000 0000 4012 99
 

Mittelbrandenburgische Sparkasse (MBS)
IBAN:  
DE73 1605 0000 3622 6602 78
 

Zahlungsempfänger:
Gemeinde Kloster Lehnin

 

Verwendungszweck: 
Kassenzeichens bzw. Zahlungsgrund