Wir wünschen einen fleißigen Nikolaus
Mi, 06. Dezember 2023
Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger, ihren Personalausweis und/oder Reisepass auf ihre Gültigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls neu zu beantragen.
Bitte beachten Sie, dass Sie gem. §12 Absatz 1 Nummer 3 des Personalausweisgesetzes für das Land Brandenburg (Brandenburgisches Personalausweisgesetz - BbgPAuswG) ordnungswidrig handeln, wenn Sie nicht rechtzeitig ein neues Ausweisdokument beantragen.
Sie ersparen sich somit zusätzliche Kosten, die durch Verwarn- oder Bußgelder entstehen. Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet ein gültiges Ausweisdokument zu besitzen.
Zur Beantragung sind mitzubringen:
ein aktuelles biometrisches Lichtbild
Personalausweis oder Reisepass
Bei Beantragung eines Ausweisdokumentes für ein Kind unter 16 Jahren muss zusätzlich folgendes vorgelegt werden:
formlose und unterschriebene Zustimmungserklärung eines zur Antragstellung nicht persönlich anwesenden sorgeberechtigten Elternteils.
Das persönliche Erscheinen des Antragstellers ist erforderlich.
Kosten:
Personalausweis unter 24 Jahre: 22,80 €
Personalausweis über 24 Jahre: 28,80 €
Reisepass unter 24 Jahre: 37,50 €
Reisepass über 24 Jahre: 59,00 €
Kinderreisepass: 13,00 €
Einwohnermeldeamt der Gemeinde Kloster Lehnin, Friedensstraße 3, 14797 Kloster Lehnin, Zimmer 1.09 – Tel. 03382 / 730722
gez. Kreykenbohm
Bürgermeister
Nachrichtlich: Es ist zu empfehlen, dass Sie Ihren Personalausweis immer mit sich führen.
Bitte beachten Sie, dass Sie hierzu nicht verpflichtet sind (gem. § 1 Absatz 1 des Gesetzes über Personalausweise (PAuswG)).
Mi, 06. Dezember 2023
Di, 05. Dezember 2023
Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin OT Lehnin
Telefon (03382) 7307 - 0
Telefax (03382) 7307 - 62
Öffnungszeiten
Mo |
09:00–12:00 Uhr |
Di |
09:00–12:00 Uhr 15:00–18:00 Uhr |
Mi |
geschlossen |
Do |
07:30–12:.00 Uhr 14:00–16:00 Uhr |
Fr |
geschlossen bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung |
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