Personalausweise / Reisepässe noch gültig ?

Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger, ihren Personalausweis und/oder Reisepass auf ihre Gültigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls neu zu beantragen.

 

Bitte beachten Sie, dass Sie gem. §12 Absatz 1 Nummer 3 des Personalausweisgesetzes für das Land Brandenburg (Brandenburgisches Personalausweisgesetz - BbgPAuswG) ordnungswidrig handeln, wenn Sie nicht rechtzeitig ein neues Ausweisdokument beantragen.

 

Sie ersparen sich somit zusätzliche Kosten, die durch Verwarn- oder Bußgelder entstehen. Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet ein gültiges Ausweisdokument zu besitzen.

 

Zur Beantragung sind mitzubringen:

 

  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild

  • Personalausweis oder Reisepass

     

    Bei Beantragung eines Ausweisdokumentes für ein Kind unter 16 Jahren muss zusätzlich folgendes vorgelegt werden:

  • formlose und unterschriebene Zustimmungserklärung eines zur Antragstellung nicht persönlich anwesenden sorgeberechtigten Elternteils.

    Das persönliche Erscheinen des Antragstellers ist erforderlich.

    Kosten:

     

    Personalausweis unter 24 Jahre:                       22,80 €

    Personalausweis über 24 Jahre:                        28,80 €

    Reisepass unter 24 Jahre:                                 37,50 €

    Reisepass über 24 Jahre:                                  59,00 €

    Kinderreisepass:                                                13,00 €

     

    Einwohnermeldeamt der Gemeinde Kloster Lehnin,   Friedensstraße 3, 14797 Kloster Lehnin,  Zimmer 1.09 – Tel. 03382 / 730722

     

     

    gez. Kreykenbohm

    Bürgermeister

     

     

     

     

    Nachrichtlich:    Es ist zu empfehlen, dass Sie Ihren Personalausweis immer mit sich führen.

    Bitte beachten Sie, dass Sie hierzu nicht verpflichtet sind (gem. § 1 Absatz 1 des Gesetzes über Personalausweise (PAuswG)).

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Kloster Lehnin
Di, 03. März 2015

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