Bauabgangsstatistik 2016 - Land Brandenburg

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

das Gesetz über die Statistik der Bautätigkeit im Hochbau und die Fortschreibung des Wohnungsbestandes (Hochbaustatistikgesetz – HBauStatG) regelt, dass für den Abbruch von Wohngebäuden auch die Eigentümer zur Auskunft verpflichtet sind. Mit Ihren Angaben sichern Sie die Aktualität der jährlichen Fortschreibung des Wohnungs- und Wohngebäudebestandes für Ihre Gemeinde.

 

Melden Sie bitte deshalb als Eigentümer

  • den Abbruch von Wohngebäuden bis 1000 m³ umbauten Raum,
  • den Abgang von Gebäudeteilen mit Wohnraum (Wohnräume,
  • Wohnungen)
  • die Nutzungsänderung von Wohnraum
  • an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg.

 

Die Erhebungsunterlagen liegen für Sie kostenfrei bei Ihrem Amt, Ihrer amtsfreien Gemeinde bzw. kreisfreien Stadt bereit. Außerdem ist der Erhebungsbogen online abrufbar unter: www.statistik-bw.de/baut/html/ Beachten Sie bitte, dass der Abbruch von Wohngebäuden mit mehr als 1000 m³ umbauten Raum bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen ist. In diesen Fällen reichen Sie bitte den ausgefüllten Erhebungsbogen zur Bauabgangsstatistik nur bei der Bauaufsichtsbehörde ein.


Berlin, November 2016


Mit freundlichen Grüßen


Amt für Statistik Berlin-Brandenburg


Postanschrift:

Amt für Statistik Berlin- Brandenburg

10306 Berlin

Telefon: 030 9021-3355

Telefax: 030 9028-4014

bau@statistik-bbb.de

 

 

 

 

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Veröffentlichung

Lehnin
Mi, 18. Januar 2017

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