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Bewässerungsverbot im gesamten Verbandsgebiet des TAZV „Freies Havelbruch“

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der sehr hohen Temperaturen ist momentan die Gewährleistung der Trinkwasserversorgung gefährdet. Es treten lokale Versorgungsengpässe mit Trinkwasser auf. Um die durchgängige Trinkwasserversorgung zu gewährleisten, wird folgende befristete Nutzungseinschränkung für die Verwendung von Trinkwasser angeordnet: 


Die Nutzung des Trinkwassers aus dem öffentlichen Versorgungsnetz des TAZV „Freies Havelbruch“ für Beregnungszwecke im Garten, das Auffüllen von Swimmingpools und Planschbecken sowie das Autowaschen wird hiermit zunächst bis zum 20.08.2018 untersagt. Dieses Verbot gilt im gesamten Verbandsgebiet des TAZV „Freies Havelbruch“.

 

Es wird um Verständnis und Mitwirkung gebeten.

 

V.i.S.d.P. Uwe Brückner
 

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Veröffentlichung

Kloster Lehnin
Fr, 10. August 2018

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