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Hinweis Öffentliche Veranstaltungen

Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen. Dies gilt auch für Traditionsveranstaltungen, wiederkehrende Veranstaltungen, Feuerwerke und private Lagerfeuer.  bspw. Osterfeuer, Feuerwerke, Traditionsfeste, Feuerwehrjubiläen

 

Der Antrag für eine Großveranstaltung ist spätestens zwei Monate vor der geplanten Veranstaltung schriftlich zu stellen.

 

Veranstaltungen, für die öffentliche Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. Der Antrag ist rechtzeitig, mindestens vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung zu stellen. bspw. Laternenumzüge, Festumzüge, Radrennen, Triathlonveranstaltungen, Fahrten im geschlossenen Verband, Straßenfeste

 

Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. 

 

Formulare und Ansprechpartner finden Sie auf unserer Homepage www.klosterlehnin.de.


Kloster Lehnin, 18.02.2019

Ordnungsbehörde
Gemeinde Kloster Lehnin 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Kloster Lehnin
Fr, 01. März 2019

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