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Informationen zum Führerschein-Umtausch

Das Gesetz (Anlage 8e zur Fahrerlaubnisverordnung) zur Einführung des Stufenplans ist in Kraft getreten. Der nach den Vorgaben der EU-Richtlinie 2006/126/EG zwingend vorgeschriebene Umtausch alter Führerscheine bis spätestens 19.1.2033 wird dadurch entzerrt, dass für einzelne Geburts- bzw. Ausstellungsjahre ein zeitlicher Stufenplan eingeführt wird.

Grund für die Anordnung des Umtausches durch die EU-Richtlinie ist der Wunsch nach einem einheitlichen fälschungssicheren Führerscheindokument ab 2033 und einer Erfassung aller Führerscheine in einer Datenbank, um Missbrauch zu verhindern.

 

Was brauche ich für den Umtausch des Pkw- oder Motorradführerscheins? 
Personalausweis oder Reisepass, biometrisches Passfoto und den aktuellen Führerschein. Wurde der alte (rosa oder graue) Führerschein nicht von der Behörde Ihres aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, dann benötigen Sie außerdem eine sog. Karteikartenabschrift, der Behörde, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat.

 

Welche Umtauschfristen für Sie zutreffen, entnehmen Sie bitte dem Anhang.

 

Der Umtausch des Führerscheins ist nur direkt bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde in Werder (Havel) möglich!

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Kloster Lehnin
Fr, 22. März 2019

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