Sonntagsfahrverbot für LKW bis 26. April 2020 aufgehoben
Aufgrund der zunehmenden Verbreitung des „Corona-Viurs" ist festzustellen, dass es im Land Brandenburg in stärkerem Maße Artikel aller Art nachgefragt werden und es hierdurch zu Versorgungsengpässen kommen kann. Um die ausreichende Verfügbarkeit der für die Bevölkerung und Wirtschaft wichtigen Güter — auch im Blick auf längere Transportzeiten durch Grenzschließungen/Grenzkontrollen sowie besondere Bedarfe des Einzelhandels infolge veränderter Öffnungszeiten — zu garantieren, sind effiziente Lieferketten erforderlich.
Vor diesem Hintergrund wird für das Land Brandenburg vom "Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung" eine Ausnahmegenehmigung für LKW-Verkehr gemäß § 46 Abs. 2 StVO zum Sonn- und Feiertagsfahrverbot gemäß § 30 Abs. 3 und 4 StVO erteilt. Diese Ausnahmegenehmigung tritt ab sofort in Kraft und gilt bis 26. April 2020.
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