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Staatliche Soforthilfe für Kleinstunternehmen

Eckpunkte für eine 50-Mrd. Euro umfassende staatliche Soforthilfe zugunsten von Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen und Angehörigen der Freien Berufe:

- bis 9.000€ Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten

- bis 15.000€ Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten 

Ziel: Zuschuss zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz und zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen, u.a. durch laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten u.ä.

Voraussetzung: wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge von Corona.

 

Die Beantragung bei der ILB ist ab morgigen Mittwoch möglich. Mehr Infos:

https://www.ilb.de/de/index.html. Das Wirtschaftsministerium hat Service-Rufnummern (Mo-Fr 8 bis 18 Uhr) geschaltet: 0331/866-1887, -1888, -1889.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Di, 24. März 2020

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