Es dürfen jetzt mehr Kinder in die Notfallbetreuung

Das Gesundheitsministerium des Landes Brandenburg hat die Notfallbetreuung in Horten und Kitas ergänzt. Die Gemeinde wurde über die Neuregelung am späten Sonntag Nachmittag durch den Landkreis informiert. Alle Leiterinnen der gemeindeeigenen Kitas und ITB's wurden durch den Krisenstab der Gemeinde unterrichtet.

Künftig haben u. a. auch Kinder einen Anspruch auf eine Notbetreuung in einer Kindereinrichtung, deren Eltern bei den Medien, in der Veterinärmedizin, bei Banken sowie in Reinigungsfirmen arbeiten, die in kritischen Infrastrukturen tätig sind.

Darüber hinaus ist es ab sofort ausreichend für einen Platzanspruch, wenn ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf arbeitet: dazu zählen u. a. der Gesundheitsbereich, gesundheitstechnische und pharmazeutische Berufe und Erzieherberufe. Arbeitet ein Elternteil allerdings in Homeoffice, entfällt der Anspruch. Aufgenommen in die Kindereinrichtungen werden auch Zöglinge, deren Kindeswohl dies erfordert.

Die Aufteilung in kleinen Gruppen ist aus Sicht der Landesregierung eine gute Strategie, Infektionen vorzubeugen.

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Veröffentlichung

So, 29. März 2020

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