2. Krahner Weihnachtsparade ein voller Erfolg
Sa, 02. Dezember 2023
Die Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Regierungschefs der Länder haben heute u.a. folgende Beschlüsse gefasst, um vor allem ältere und vorerkrankte Menschen zu schützen:
- Die getroffenen Verfügungen werden bis 3. Mai verlängert.
- In der Öffentlichkeit ist ein Mindestabstand zu nicht zum Haushalt gehörenden Personen von 1,5 m zu halten
- Die Test-Teams werden verstärkt, um die Testkapazität von derzeit bundesweit 650.000 pro Woche zu erhöhen und die Kontaktnachverfolgung von Infizierten verbessert
- Es wird einen sogenannte Tracking App eingeführt, die u. a. feststellt, wenn jemand Kontakt zu einer infizierten Person hatte
- Der Bund unterstützt die Länder und kassenärztlichen Vereinigungen bei der Beschaffung von medizinischer Schutzausrüstung, es werden hierzu auch in Deutschland neue Produktionskapazitäten geschaffen.
- Den Bürgern wird das Tragen von Masken im öffentlichen Nahverkehr und beim Einkauf dringend empfohlen
- die Notbetreuung in Kitas und Horten wird fortgesetzt und auf weitere Berufe ausgedehnt
- Prüfungen und deren Vorbereitungen sollen ab 4. Mai stattfinden können. Bis 29. April soll von der Kultusministerkonferenz ein Konzept vorliegen, wie Unterricht unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen stattfinden kann.
- Großveranstaltungen bleiben bis 31. August untersagt
- Öffnen können alle Geschäfte bis 800 qm Verkaufsfläche sowie Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen
- Geöffnet bleiben weiterhin u. a. Lebensmittel-EH, Wochenmärkte, Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Drogerien, Tankstellen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau- und Gartenmärkte, Großhandel sowie alle Einrichtungen des Gesundheitswesens.
- Friseure dürfen ab 4. Mai wieder arbeiten
- Zusammenkünfte in Kirchen bleiben verboten
- private Reisen und Besuche bei Verwandten sollen weiter unterbleiben
- zu erlassen sind Besuchsregeln für Krankenhäuser und Pflegeheime
Sa, 02. Dezember 2023
Do, 30. November 2023
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