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PM-Corona-Bilanz vom Sonntag: 1761 Verdachtsfälle, 19 Verstorbene

Im Landkreis Potsdam-Mittelmark sind inzwischen 363 (+11 zum Vortag) Personen erkrankt. Es werden aktuell 73 (-5) der infizierten Personen stationär (außerhalb von Potsdam-Mittelmark) betreut. Die Zahl der Verstorbenen im Landkreis hat sich gegenüber Samstag auf 19 erhöht. 73 Erkrankte befinden sich in stationärer Behandlung, davon werden 3 Patienten beatmet. Aktuell befinden sich 162 (Vortag: 175) Personen in (angeordneter) häuslicher Quarantäne. Die Zahl der Verdachtsfälle ist weiter angestiegen und beträgt 1.761 (Vortag 1.710) Personen.

 

Der Landkreis Potsdam-Mittelmark hat am 17.04.2020 die Allgemeinverfügungen zum Verbot der Unterrichtserteilung in Schulen, des Verbots des Betriebs von

Kindertageseinrichtungen sowie der Betreuung von Kindern in Kindertagespflegestellen im Landkreis erlassen. Damit gelten die bereits geltenden Regelungen über den 19. April 2020 bis zum 26.04.2020 fort. Daneben ist die Allgemeinverfügung für Reiserückkehrende aus Risikogebieten aufgehoben worden, da inzwischen die SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung des Landes Brandenburg diese Regelung ersetzt hat. Die genannten Allgemeinverfügungen sind auf www.potsdam-mittelmark.de einsehbar.

 

Inzwischen sind im Feuerwehrtechnischen Zentrum weitere 10 000 Stück einfache Mund-Nasen-Masken eingetroffen. Am 17.04.2020 wurde die Schulverwaltung des Landkreises mit Schutzausrüstung sowie Desinfektionsmitteln versorgt, um die bevorstehenden Abitur-Prüfungen in den betreffenden Schulen aus hygienischer Sicht abzusichern.

Der Aufruf des Landkreises, Masken zu nähen bzw. zu spenden, wird aufrechterhalten. Der Landrat bedankt sich für die Unterstützung, denn inzwischen erreichten rund 650 genähte Masken das FTZ - und fanden bereits viele dankbare Abnehmer.

 

Der Landrat hat die BürgermeisterInnen und Amtsdirektoren um Amtshilfe bei der Kontrolle von Verstößen gegen die Eindämmungsverordnung gebeten. Wie bereits am Osterwochenende wurde auch dieses Wochenende die Einhaltung der Eindämmungsverordnung, u. a. auf öffentlichen Plätzen, Ausflugszielen, Freizeitstätten sowie Einkaufsmöglichkeiten und Supermärkten kontrolliert. In Bad Belzig, Borkwalde, Treuenbrietzen und Klaistow mussten Platzverweise ausgesprochen werden. Ärger gab es in einer Forellenzuchtanlage in Niemegk. Der Aufforderung, das Gelände zu verlassen, kamen einige Angler nicht nach. Verbale Auseinandersetzungen und auch die Androhung von Gewalt waren die Folge. Gegen den Betreiber wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

 

In diesem Zusammenhang wird nochmals auf die Eindämmungsverordnung hingewiesen. Darin heißt es, dass die Öffnung von Sport- und Spielbetrieben untersagt ist und ebenso Einrichtungen für den Publikumsverkehr zu schließen sind, die Freizeitaktivitäten anbieten. Zusammenkünfte in Vereinen – unabhängig ob Sportverein oder sonstiger Verein - sind weiterhin verboten. Nicht untersagt ist aber der Zutritt auf das Vereinsgelände, wenn der Verein die Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln garantieren kann. Das gemeinsame Training im Verein in Gruppen ist verboten, individueller Sport allein oder zu zweit (zum Beispiel Tennis oder Golf) ist zulässig, wenn der Verein auf dem Gelände das Abstandsgebot einhalten kann! Die Verordnung gilt einschließlich bis 8. Mai 2020. Der Landkreis erhielt auch die Information, dass Anzeigen wegen des Verstoßes gegen die Eindämmungsverordnung vorliegen (Grillparty und Eröffnung der Spargelernte). Der Landkreis wird diesen beiden Fällen unverzüglich nachgehen und jeweils eine Anhörung veranlassen.

 

Weitere Infos über das "Corona-Telefon" unter 033841 91 111.

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Veröffentlichung

Mo, 20. April 2020

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