Coronabilanz PM - bei Attest besteht keine Maskenpflicht im Bus

Im Landkreis Potsdam-Mittelmark sind nunmehr 476 (+7 zum Vortag) Personen als infiziert gemeldet. Die meisten Fälle (150) sind in Werder (Havel) zu verzeichnen, gefolgt von Kleinmachnow, Teltow, und Beelitz. Es werden aktuell 67 (+1) der infizierten Personen stationär betreut. Die Zahl der Verstorbenen im Landkreis hat sich gegenüber gestern nicht erhöht und liegt bei insgesamt 38 Menschen. Der Erkrankung sind 22 Menschen aus Werder (Havel), 6 aus der Stadt Beelitz, 2 aus Bad Belzig, 2 aus der Gemeinde Michendorf und 2 aus dem Amt Niemegk, jeweils einer aus Groß Kreutz (Havel), Kloster Lehnin, Kleinmachnow sowie dem Amt Brück/Mark erlegen. Aktuell befinden sich 109 (Vortag: 120) Personen in (angeordneter) häuslicher Quarantäne. Die Zahl der Verdachtsfälle ist gestiegen und beträgt 2.274 (Vortag 2.267) Personen.

 

Die in Werder (Havel) verzeichneten hohen Fallzahlen hängen auch mit der dort frühzeitig gemeinsam mit den niedergelassenen Ärzten gleich zu Beginn der Corona-Krise eingerichteten Anlaufstelle für Atemwegserkrankte mit Abstrichstelle zusammen. Diese wird stark frequentiert und dadurch werden viele Fälle frühzeitig erkannt, die sonst unentdeckt geblieben wären. Das zieht höhere Fallzahlen in Werder (Havel) als in vergleichbaren Kommunen nach sich. Zudem sind Seniorenheime mit besonderen Infektionsrisiken behaftet. Dadurch ist es dort durch hohes Alter und Vorerkrankungen leider zu einer sehr hohen Zahl von Todesfällen gekommen.

 

Die vom Coronafall einer Erzieherin betroffene Kita Netzen ist desinfiziert worden und nimmt am 05.05.2020 den Betrieb wieder auf.

 

Das Gesundheitsamt des Landkreises weist darauf hin, dass die angeordnete Maskenpflicht im Land Brandenburg für den ÖPNV und Verkaufseinrichtungen nicht für Personen gilt, die ein entsprechendes ärztliches Attest vorweisen können. Dieses Attest ist immer mitzuführen!

 

Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen ist immer noch untersagt. Lediglich die Notfallbetreuung ist erweitert worden. Grundvoraussetzung für die Notfallbetreuung ist, dass die Sorgeberechtigten keine Betreuung ihres Kindes organisieren können. Es bleibt der Vorrang der häuslichen Betreuung. Bei der Notfallbetreuung sind strenge Regelungen zu Gruppengrößen und Hygienestandards einzuhalten.

 

Der Aufruf des Landkreises, Masken zu nähen bzw. zu spenden, wird aufrechterhalten. Der Landrat bedankt sich für die Unterstützung, denn inzwischen erreichten rund 900 genähte Masken das FTZ - und fanden bereits viele dankbare Abnehmer.

 

Auch am Wochenende wurde die Einhaltung der Eindämmungsverordnung in Absprache mit den Kommunen durch mehrere Teams des Landkreises unterstützt.  Am 1. Mai musste in der Stadt Werder (Havel) aufgrund des sehr hohen Besucheransturms die Polizei, das örtliche Ordnungsamt und das Kontrollteam des Landkreises mit vereinten Kräften die Einhaltung der Eindämmungsverordnung durchsetzen.

 

Dem Landkreis sind bereits mehr als 100 Anträge auf Ausnahmegenehmigung zur Eindämmungsverordnung zugegangen. Allerdings ist die Regelung in § 5 der Eindämmungsverordnung so getroffen worden, dass der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimmbädern, Fitnessstudios, Tanzstudios sowie der Betrieb von Thermen, Wellnesszentren und ähnlichen Einrichtungen untersagt ist. Zusammenkünfte in Vereinen – unabhängig ob Sportverein oder sonstiger Verein - sind weiterhin verboten. Nicht untersagt ist aber der Zutritt auf das Vereinsgelände, wenn der Verein die Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln garantieren kann. Das gemeinsame Training im Verein in Gruppen ist verboten, individueller Sport allein oder zu zweit ist zulässig, wenn der Verein auf dem Gelände das Abstandsgebot klar einhalten kann und über eine Ausnahmegenehmigung verfügt. Die Verordnung gilt einschließlich bis 8. Mai 2020.

 

Die angebotene Email-Terminvereinbarung in der Zulassungsstelle, Fahrerlaubnisbehörde sowie Ausländerbehörde wurde gut angenommen. Es ist jedoch zu beachten, dass aufgrund der Einschränkungen nur dringende Angelegenheiten erledigt werden können, z. B.  bei Verlust von Kfz-Kennzeichen oder der amtlichen Papiere.

Das Jugendamt teilt ergänzend mit, dass es Terminvereinbarungen telefonisch für die Standorte gibt: Standorte Bad Belzig und Brandenburg- 033841 91 490, für den Standort Teltow 03328 318 242 und für den Standort Werder 03327 739 367. Jagdbehörde und Fischereibehörde sind ebenfalls nur eingeschränkt zu erreichen.

 

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Veröffentlichung

Mo, 04. Mai 2020

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