Grüne Weiden - Glückliche Tiere | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBadestelle am Emstaler Schlauch | zur StartseiteEhemaliges Zisterzienserkloster in Lehnin | zur Startseite
 

Notfallbetreuung stößt in Kloster Lehnin an ihre Grenzen

Mit der Verlängerung der Notbetreuung in Kindereinrichtungen hat die Landesregierung die Anzahl der berechtigten Eltern erhöht, die ihr Kind betreuen lassen können. Gleichzeitig wurde aber klargestellt, dass der Gesundheitsschutz an oberster Stelle steht. Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen (Krippe, Kindergarten, Hort) ist in der Regel untersagt. Es können Ausnahmen gestattet werden, die wie folgt aussehen:

 

-             die Sorgeberechtigten arbeiten in kritischen

              Infrastrukturbereichen und können keine häusliche

              oder private Betreuung organisieren

-             das Kindeswohl ist zu schützen

-             Landräte können Härtefallregelungen treffen

 

Vor dem 20. April 2020 erteilte Ausnahmen gelten fort, ohne dass ein neuer Antrag nötig ist.

 

Die Gruppengröße für die Notfallbetreuung soll für Kinder bis 3 Jahre bei fünf Kindern liegen. Die Gruppen der älteren Kinder können etwas größer sein, wenn es die Räume ermöglichen und die Hygienevorschriften eingehalten werden können.

 

Obwohl alle acht Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Kloster Lehnin ab morgigen Dienstag wieder geöffnet sind, stößt die Notfallbetreuung in einigen Einrichtungen an ihre Grenzen.

 

Daher kann es sein, dass Kinder von Eltern, die einen Anspruch auf Notfallbetreuung haben, nicht in ihrem Wunsch-Kindergarten untergebracht werden können bzw. nicht mehr aufgenommen werden. Die Sicherheit der Kinder, die bereits die Einrichtung besuchen, genießt oberste Priorität. In Abhängigkeit der Infektionsausbreitung kann der Landrat die Notfallbetreuung begrenzen.

 

Neu aufzunehmende Kinder müssen auch den jetzt gesetzlich vorgeschriebenen Impfschutz gegen Masern nachweisen.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mo, 04. Mai 2020

Bild zur Meldung

Mehr über

Weitere Meldungen

Termine

kalender 

Onlineterminvergabe

Rathaus Kloster Lehnin

Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin OT Lehnin

 

Telefon   (03382) 7307 - 0
Telefax   (03382) 7307 - 62

E-Mail     

 

Sprechzeiten

Öffnungszeiten 

 

Mo  09:00–12:00 Uhr
Di   

09:00–12:00 Uhr

15:00–18:00 Uhr

Mi   geschlossen*
Do   

07:30–12:.00 Uhr

14:00–16:00 Uhr

Fr   geschlossen*
 * Onlineterminvergabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bankverbindung

Deutsche Kreditbank (DKB)
IBAN:
DE23 1203 0000 0000 4012 99
 

Mittelbrandenburgische Sparkasse (MBS)
IBAN:  
DE73 1605 0000 3622 6602 78
 

Zahlungsempfänger:
Gemeinde Kloster Lehnin

 

Verwendungszweck: 
Kassenzeichens bzw. Zahlungsgrund