Selbstauskunft für Kinder in Kindertagesstätten

Die unten angefügte Selbstauskunft für Kinder, die die Kindertagesstätten besuchen, ist von jedem Elternteil 14-tägig abzugeben. 

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Veröffentlichung

Kloster Lehnin
Do, 07. Mai 2020

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