Coronabilanz PM: Neuinfektionsquote liegt bei 8 auf 100.000 – bis 50 sind erlaubt

Im Landkreis Potsdam-Mittelmark sind mit Stand Sonntag (10.05.) 493 (+ 2 zum Vortag) Personen als infiziert gemeldet. Es werden aktuell 54 der infizierten Personen stationär betreut. Die Zahl der Verstorbenen im Landkreis liegt bei insgesamt 40 Menschen, davon zwei aus Kloster Lehnin.  Aktuell befinden sich 124 (Vortag: 135) Personen in (angeordneter) häuslicher Quarantäne. Die neue Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg vom 8. Mai 2020 regelt die Anzahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern binnen 7 Tagen. Dieser Wert liegt bei 50. Für Potsdam-Mittelmark würde das bedeuten max. 100 Neuinfektionen innerhalb einer Woche. Die aktuelle Summe der Anzahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der vergangenen 7-Tage liegt momentan bei 8, die aktuelle Gesamtsumme der Anzahl der Neuinfektionen im Landkreis PM innerhalb der vergangenen 7-Tage bei 17.

 

Nach Rücksprache mit dem Hausarzt erfolgt eine Testung generell entsprechend der epidemiologischen Falldefinition des Robert-Koch-Institutes, das heißt:

- Atemwegsbeschwerden jeder Schwere UND Kontakt zu laborbestätigtem COVID-19-Fall in den 14 Tagen vor Erkrankungsbeginn

- Hinweise auf eine Lungenentzündung UND Zusammenhang mit Häufungen von Lungenentzündung in einer Pflegeeinrichtung oder in einem Krankenhaus

- Hinweise auf eine Lungenentzündung OHNE Alternativdiagnose und OHNE Kontakt zu einem laborbestätigten COVID-19-Fall

- Atemwegsbeschwerden jeder Schwere OHNE Kontakt zu einem laborbestätigtem COVID-19-Fall, insbesondere dann wenn der Patient in der Pflege, Arztpraxis oder Krankenhaus tätig ist oder einer Risikogruppe angehört, aber auch bei allen anderen Patienten

 

Masken zu tragen sind im ÖPNV und allen Verkaufseinrichtungen. Dabei zu beachten ist:

-  jeder ab dem vollendeten 6. Lebensjahr muss dort eine Maske tragen

-  von der Pflicht befreit sind Fahrerinnen und Fahrer des ÖPNV + Personen, die ein entsprechendes ärztliches Attest besitzen und mitführen müssen

- auch mit dem Mund-Nase-Schutz muss der empfohlene Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten werden

- vor dem Anlegen und nach dem Ablegen die Hände gründlich mit Seife waschen

- Innen- und Außenseite der Maske nicht berühren, nicht um den Hals hängen oder unter das Kinn schieben, nur Seiten und Bänder berühren

- Maske wechseln, wenn sie durch Atemluft durchfeuchtet ist

- nach Gebrauch die Maske bei 60°C bis 95°C waschen oder entsorgen

 

 

 

 

 

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Veröffentlichung

Mo, 11. Mai 2020

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