Erste Lockerungen für den Vereinssport ab 15.05.2020

Unsere Verwaltung erreichten Fragen von Sportvereinen, welche Möglichkeiten für den Trainingsbetrieb ab dem 15.05.2020 bestehen.

 

Die neue Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg vom 08.05.2020 regelt insbesondere in § 6 bezüglich des Betriebs der gemeindlichen Sportstätten:

 

-             Indoorsport ist weiterhin untersagt. Die Nutzung

              der gemeindlichen Turnhalle oder von

              Vereinsgebäuden sind damit grundsätzlich

              ausgeschlossen.

-             Kontaktfreier Outdoorsport (unter freiem Himmel)

              ist ab dem 15. Mai 2020 auf öffentlichen und

              privaten Sportanlagen für den Breiten- und

              Freizeitsport erlaubt.

-             Im Zusammenhang mit dem Sport unter freiem

              Himmel ist es dann erlaubt, Gebäude zu betreten

              zum Entnehmen und Zurückstellen von

              Sportgeräten oder um WC-Anlagen zu benutzen.

              Die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln sind

              zu     berücksichtigen.

-             Ausdrücklich nicht gestattet ist jedoch die

              Benutzung von anderen Sanitäreinrichtungen (z. B.

              Duschen) oder Umkleiden.

-             Ausnahmen von der Untersagung können in

              begründeten Einzelfällen durch schriftliche

              Genehmigung des Gesundheitsamtes des

              Landkreises zugelassen werden.

 

Weitere Informationen können der Kreissportbund und Landessportbund bzw. die jeweiligen Landesverbände geben.

 

 

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mo, 11. Mai 2020

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