Badestelle am Emstaler Schlauch | zur StartseiteGrüne Weiden - Glückliche Tiere | zur StartseiteEhemaliges Zisterzienserkloster in Lehnin | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
 

Die neuen Coronaregeln - Tipps, was zu beachten ist

Am 8. Mai 2020 hat die Landeregierung eine neue Eindämmungsverordnung beschlossen. Diese regelt weitere Lockerungen u.a. im § 5 zu Veranstaltungen, Versammlungen, Ansammlungen, Zusammenkünften sowie in § 6 zu Sportstätten, Sportbetrieben und Spielplätzen.

 

So dürfen z.B. öffentlich zugängliche Spielplätze und -flächen unter freiem Himmel durch Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr wieder genutzt werden. Voraussetzung dafür ist, dass durch eine anwesende aufsichtsbefugte Person die Einhaltung des Abstandsgebots und der Hygieneregel sichergestellt wird.

 

Die Regel nach § 5 der Eindämmungs-VO (…mit 50 Personen…) schließt allerdings z.B. bei einer Hochzeitszeremonie nicht ein, dass in diesem Kreis danach eine Feier stattfinden darf.

 

Ab 15. Mai 2020 kann der kontaktfreie Sport- und Trainingsbetrieb wieder aufgenommen werden.

 

§ 8 regelt die Öffnung von gastronomischen Einrichtungen. So können ab dem 15. Mai 2020 Gaststätten von 6-22 Uhr öffnen, die zubereitete Speisen verabreichen, einschließlich Cafés, wenn der jeweilige Betreiber die Einhaltung der Hygieneregeln nach § 3 sicherstellt.

 

Ebenso können ab dem 15. Mai 2020 Campingplätze, Wohnmobilstellplätze, Ferienwohnungen und -häuser sowie Charterboote mit Übernachtungsmöglichkeit für Gäste öffnen, sofern die jeweiligen Unterkünfte über eine eigene Sanitärausstattung verfügen und sanitäre Gemeinschaftseinrichtungen geschlossen bleiben.

 

Auch Besuche in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern durch Einzelpersonen sind unter strengen Auflagen wieder möglich. Vor Besuch der Einrichtung wird empfohlen, sich zu

erkundigen, ob es von Seiten der Träger Sonderregelungen gibt.

 

Geregelt sind auch alle weiteren Maßnahmen zu Schulen und Kindertageseinrichtungen in den §§ 12 und 13.

 

Die Eindämmungsverordnung, die zunächst bis 5. Juni 2020 gilt kann hier eingesehen werden:

https://bravors.brandenburg.de/br2/sixcms/media.php/76/GVBl_II_30_2020.pdf

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Do, 14. Mai 2020

Mehr über

Weitere Meldungen

Termine

kalender 

Onlineterminvergabe

Rathaus Kloster Lehnin

Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin OT Lehnin

 

Telefon   (03382) 7307 - 0
Telefax   (03382) 7307 - 62

E-Mail     

 

Sprechzeiten

Öffnungszeiten 

 

Mo  09:00–12:00 Uhr
Di   

09:00–12:00 Uhr

15:00–18:00 Uhr

Mi   geschlossen*
Do   

07:30–12:.00 Uhr

14:00–16:00 Uhr

Fr   geschlossen*
 * Onlineterminvergabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bankverbindung

Deutsche Kreditbank (DKB)
IBAN:
DE23 1203 0000 0000 4012 99
 

Mittelbrandenburgische Sparkasse (MBS)
IBAN:  
DE73 1605 0000 3622 6602 78
 

Zahlungsempfänger:
Gemeinde Kloster Lehnin

 

Verwendungszweck: 
Kassenzeichens bzw. Zahlungsgrund