Landesregierung plant weitere Lockerungen

Ab 25. Mai können wieder mehr Kinder in Brandenburgs Krippen und Kitas gehen. Dafür hat das Kabinett heute die Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus geändert und eine eingeschränkte Regelbetreuung für die Kitas beschlossen. Für kommende Woche ist eine erneute Aktualisierung der Verordnung geplant. Vorgesehen sind dabei weitere Er-leichterungen zum Beispiel für Fitnessstudios und Freibäder. Die ursprünglich bis zum 5. Juni geltende Quarantäne-Verordnung für nach Brandenburg einreisende Personen wird bereits zum morgigen 20. Mai deutlich gelockert.

 

Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Die Erleichterungen im Kitabereich sind für viele Kinder und ihre Eltern von großer Bedeutung. Ich freue mich, dass wir diesen Schritt bereits jetzt gehen können. Die weiterhin relativ positive Entwicklung ermöglicht das“.

 

Weiterer Fahrplan für Lockerungen, für Donnerstag, 28. Mai:

- Öffnung von Fitness-Studios bei Personenbegrenzung (Distanzgebot) und Stoßlüftung inklusive der Duschen

- Öffnung der Freibäder unter der mit einem jeweiligen Konzept der Begrenzung der Personenanzahl in Abhängigkeit der Beckengröße und Liegeflächen

- Erlaubnis von Indoor-Sport mit Sportarten ohne engen Körperkontakt mit Personennutzungskonzept (Anzahl der Personen, Duschnutzung, Lüftung bzw. Erhöhung der Luftaustauschraten, Distanzgebot)

- Erweiterung des bereits möglichen Outdoor-Sports für Vereine mit der künftig möglichen Nutzung der Umkleideräume und Duschen. Hier prüft die Kloster Lehniner Verwaltung wie das unter Einhaltung der Hygienevorschriften umgesetzt werden kann. 

 

 

 

Für Samstag, 13. Juni:

- Öffnung von Indoor-Bädern einschließlich Thermen/Thermalbädern, mit Begrenzung der Personenzahl und Konzept für die Umkleiden und Gemeinschaftsduschen plus Erhöhung der Luftaustauschraten

- Trockensaunen ab mindestens 80 °C Grad und ohne Aufgüsse können ab 13. Juni starten; andere Saunen wie Dampfsaunen müssen geschlossen bleiben

 

Weiterer Fahrplan für die Kinderbetreuung:

Bei der weiteren Öffnung der Kindertagesstätten wird den Landkreisen und kreisfreien Städten ab dem 25. Mai ein größerer Gestaltungsspielraum gegeben. Die derzeitige Auslastung der Kitas liegt durchschnittlich bei 34 Prozent. Sie soll aber kontinuierlich erhöht werden, um trotz der angespannten Lage in der Pandemie so vielen Kindern und Eltern wie möglich ein Stück Normalität zurückzugeben. Die Landkreise und kreisfreien Städte entscheiden, wie weit sie die eingeschränkte Regelbetreuung im Hinblick auf verfügbare Betreuungskapazitäten aufnehmen können. Eltern, die bisher unter die Notfallbetreuung fielen, behalten ihren Anspruch. Zusätzlich wird für weitere Kinder eine Betreuungsmöglichkeit geschaffen. Vorrangig sollen Kinder im letzten Kita-Jahr vor der Einschulung wieder die Kita besuchen. Der neue Mindestrechtsanspruch für Kinder, die angenommen werden, gilt für vier Stunden an mindestens einem Tag in der Woche. Das kann je nach Kapazität ausgeweitet werden. Voraussetzung ist, dass die Kinder in einer festen Gruppe in der Kindertagesstätte betreut werden können.

 

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Veröffentlichung

Di, 19. Mai 2020

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