Eingeschränkter Regelbetrieb in Kitas nach Pfingsten geplant

Die Landesregierung hat am heutigen 20.05.2020 die brandenburgische SARSCoV- 2-Eindämmungsverordnung geändert und damit die Möglichkeit eröffnet, dass in Kitas eine „eingeschränkte Regelbetreuung“ aufgenommen werden kann. Außerdem wurde die Schließung der Kindertagespflegestellen ab dem 25.05.2020 aufgehoben.

 

Diese Lockerungen stehen aber unter dem Vorbehalt, dass in den Einrichtungen strenge Hygieneanforderungen eingehalten werden. Landrat Wolfgang Blasig begrüßt die Öffnung der Tagespflegestellen: „In den Tagespflegestellen werden maximal fünf Kinder betreut. Dadurch ist das Infektionsrisiko begrenzt. Dass wir nach acht Wochen die Schließung der Tagespflegestellen beenden können, ist sowohl für die Kinder als auch deren Eltern ein wichtiger Schritt zu mehr Normalität. Dieser Schritt war aber nur möglich, weil unsere Maßnahmen Wirkung gezeigt haben und das Infektionsgeschehen sich deutlich abgeschwächt hat.“

 

Für den Bereich der Kitas ist aber eine Rückkehr zum Regelbetrieb noch nicht möglich. Potsdam-Mittelmark gehört zu den Regionen im Land mit den höchsten Infektionszahlen und noch in der letzten Woche hat es einen Corona-Fall in einer Kita im Kreis gegeben. Aus diesem Grund muss der Übergang von der derzeit geltenden Notbetreuung in eine eingeschränkte Regelbetreuung gut vorbereitet werden. Das Land hat einen Rahmenhygieneplan für Kitas angekündigt, der aber der Kreisverwaltung noch nicht vorliegt. Auf dieser Grundlage müssen die Hygienepläne der Kitas überarbeitet werden, so dass eine Erweiterung der Zahl der betreuten Kinder erst nach Pfingsten möglich ist.

 

Landrat Wolfgang Blasig: „Niemand ist geholfen, wenn durch eine überstürzte Öffnung der Kitas neue Infektionsherde entstehen. Die Abwägung zwischen den

weiter erforderlichen Hygieneanforderungen und dem Ziel, wieder mehr Familien eine Kinderbetreuung anbieten zu können, ist nicht leicht und muss vor Ort für

jede Einrichtung vorgenommen werden.“ In der kommenden Woche wird der Kreis in Abstimmung mit den Gemeinden regeln, wie und in welchen Schritten nach Pfingsten der  Notbetreuung in eine eingeschränkte Regelbetreuung organisiert wird. Daher wird über bereits eingehende Anträge auf Ausdehnung der Kinderbetreuung erst dann entschieden.

 

Kloster Lehnins Bürgermeister Uwe Brückner sagt, er sei dankbar, dass der Landrat für Klarheit bei der Kinderbetreuung sorge: "Bei allem Verständnis für den Wunsch zur Rückkehr in den Regelbetrieb in den Kinderbetreuungseinrichtungen müssen zunächst die erforderlichen Maßnahmen geprüft werden. Vor dem Hintergrund, dass anders, als im Landesdurchschnitt, sich in unserer Gemeinde bereits mehr als die Hälfte der Kinder in der Notbetreuung befinden, ist die Einhaltung der gegenwärtigen Hygieneregeln bei einem weiteren Aufwuchs der Kinderzahlen nur schwer möglich."

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Veröffentlichung

Mi, 20. Mai 2020

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