Dürfen Sportler auf dem Vereinsgelände duschen?

Unsere Gemeinde erreichten Anfragen von Sportlern, ob u.a. die Duschen und die Toiletten auf den Vereinsgeländen schon genutzt werden können. Wir haben da volles Verständnis für Euer Anliegen aber die Gesundheit der Vereinssportler steht nach wie vor im Vordergrund!

 

Mit Stand von heute gilt immer noch § 6 Abs. 1 Satz 2 i.V.m.§ 6 Abs. 2 der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg vom 08.05.

 

Danach ist Sport unter freiem Himmel nur mit Nutzung der WC-Anlage gestattet. Andere Sanitäranlagen sind geschlossen zu lassen!

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Veröffentlichung

Fr, 22. Mai 2020

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