Pflegeheime: was gilt für Besuche von Angehörigen?

Bewohnerinnen und Bewohner in brandenburgischen Alten- und Pflegeheimen dürfen unter strengen Auflagen Besuch bekommen. Wichtig ist aber, das Familienangehörigen und Freunde ihren Besuch telefonisch frühzeitig mit dem Pflegeheim abzustimmen.

 

Pflegeheim-Bewohner dürfen Besuch durch eine Person empfangen, wenn sichergestellt ist, dass: der Zutritt gesteuert wird und unnötige physische Kontakte zu Bewohnern, zum Personal sowie unter den Besuchenden vermieden werden und soweit möglich, durch bauliche oder andere geeignete Maßnahmen ein wirksamer Schutz der

Bewohner und des Personals vor Infektionen gewährleistet wird.

 

Vor Besuch der Einrichtung sind die hauseigenen Regeln in Erfahrung zu bringen.

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Veröffentlichung

Fr, 05. Juni 2020

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