Kommunen erhalten Gewerbesteuerausfälle erstattet

Die Bundeskanzlerin hat sich mit den Regierungschefs der Länder unter anderem darauf verständigt, das Verbot von Großveranstaltungen bis zum 31. Oktober 2020 zu verlängern. Inwieweit es zu einer Änderung der GroßveranstVerbV kommt, die mit Ausnahme von Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz alle öffentlichen und nichtöffentlichen Veranstaltungen mit mehr als 1.000 zeitgleich Anwesenden, insbesondere Konzerte und ähnliche Musikveranstaltungen, Messen, Sportveranstaltungen, Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen, künstlerische Darbietungen jeder Art, derzeit nur bis einschließlich 31. August 2020 untersagt, ist noch nicht bekannt.

 

In den Beratungen der Bundeskanzlerin mit Regierungschefs der Länder hinsichtlich des Konjunkturpaketes  wurde vereinbart, dass die Länder, die Mittel zum Ausgleich der Gewerbesteuerausfälle, die hälftig vom Bund übernommen werden, an die Städte und Gemeinden weitergeben und sie zudem die andere Hälfte der Ausfälle kompensieren.

 

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Veröffentlichung

Fr, 19. Juni 2020

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