Beantragung einer Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz ab sofort nur online möglich

In Brandenburg können Entschädigungsanträge nach § 56 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) im Zuge der Corona-Pandemie gestellt werden. Ab sofort ist die Antragstellung nur noch über das Online-Portal https://ifsg-online.de/index.html möglich. Betroffene finden dort weitere Informationen sowie die genauen Anspruchsvoraussetzungen. Das Programm entschädigt bei bestimmten Verdienstausfällen.