Maskenpflicht in Brandenburgs Schulen

Am Mittwoch haben sich Bildungsministerin Britta Ernst und Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher vor dem Hintergrund des veränderten Infektionsgeschehens zur Maskenpflicht in den Schulen verständigt. Eine Maskenpflicht für alle Schulen wird in die SARS-CoV-2-Umgangsverordnung des Landes Brandenburg aufgenommen.

 

Danach müssen alle Personen in den Schulgebäuden, also in Fluren, Gängen, Treppenhäusern und Aulen sowie beim Anstehen in der Mensa eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Die Maskenpflicht soll aber nicht im Unterricht und nicht auf dem Schulhof gelten. Für die Horte soll es ähnliche Regelungen geben. Hier werden die pädagogischen Räume und die Außenanlagen ausgenommen.

 

Bildungsministerin Britta Ernst: „Ziel ist es, alles dafür zu tun, dass Unterricht in Brandenburg möglichst im Regelbetrieb stattfinden kann. Außerdem tragen wir damit den Sorgen und Wünschen der Eltern und Schülerinnen und Schüler Rechnung, die sich in vielen Briefen an uns gewendet haben.“

 

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Weltweit und in allen Bundesländern nimmt das Infektionsgeschehen in unterschiedlichem Ausmaß wieder spürbar zu. Zum Ende der Reisezeit besteht auch in Brandenburg die Gefahr, dass das Infektionsgeschehen angefacht wird. Angesichts dieser aktuellen Lage wollen wir den Schulstart im Regelbetrieb mit zusätzlichen Schutzmaßnahmen flankieren.“

 

(Quelle: PM des Landes Brandenburg)

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Veröffentlichung

Do, 06. August 2020

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