Landesregierung legt Anpassungen der Corona-Verordnungen fest

Zu den wesentlichen Punkten gehören: Indoor-Kontaktsport ist unter Auflagen auch für über 27-Jährige wieder möglich, und in Restaurants können bis zu sechs Gäste aus unterschiedlichen Haushalten an einem Tisch ohne Abstand sitzen. Private und familiäre Feierlichkeiten im privaten Wohnraum oder Garten mit mehr als 75 zeitgleich Anwesenden sind untersagt, Großveranstaltungen wie z.B. Konzerte mit mehr als 1.000 zeitgleich anwesenden Gästen bleiben bis Neujahr 2021 verboten. Wer vorsätzlich das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verweigert, muss künftig ein Bußgeld zwischen 50 und 250 Euro zahlen.

 

Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Die Pandemie ist über den Sommer leider nicht verschwunden, sondern wir stecken mittendrin. Die Zahlen steigen bundesweit – in Brandenburg auch, aber auf niedrigerem Niveau. Das ist auch dem zumeist besonnenen Verhalten der Bürgerinnen und Bürger zu verdanken. Wir kommen jetzt aber in schwierigere Monate und müssen vorsichtig sein. Deshalb: Wir müssen vorsorgen, damit wir nicht nachsorgen müssen. Unser Brandenburg-Monitor hat gezeigt: Rund zwei Drittel der Bevölkerung (63%) halten unsere Maßnahmen für gerechtfertigt; für 7% sind sie sogar „nicht weitgehend genug“. Und einige demonstrieren dagegen. Das ist ihr gutes Recht. Aber das ist an Auflagen gebunden, um andere zu schützen. Das muss eingehalten werden.“

 

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Die Abstands- und Hygieneregeln gelten fort und müssen von allen diszipliniert eingehalten werden. Unnötige Reisen besonders in Risikogebiete sowie größere Menschenansammlungen sollten vermieden werden. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist eine sehr wichtige und wirksame Maßnahme, um das Infektionsrisiko zu minimieren. Es kommt aber darauf an, dass sie richtig getragen wird. Die Alltagsmasken helfen nur dann, wenn sie neben dem Mund auch die Nase bedecken.“

 

Innenminister Michael Stübgen: „Unsere Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie sind angemessen. Wir müssen weiter diszipliniert bleiben, also möglichst Abstand halten und Maske tragen, wenn Abstände nicht eingehalten werden können. Mit der Maske schützen wir die anderen vor uns selbst. Eine Maske zu tragen, ist ein Akt der Mitmenschlichkeit und Rücksichtnahme. Da es leider eine kleine Gruppe von Unbelehrbaren gibt, denen der Schutz ihrer Mitmenschen nicht ausreichend bedeutsam ist, werden Verstöße künftig mit einem Bußgeld belegt.“

 

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Veröffentlichung

Mi, 02. September 2020

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