Bundes- und Landesregierung verschärfen Corona-Regeln
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder betrachten das aktuell zunehmende Infektionsgeschehen mit Sorge. Deshalb appellieren sie an die Bürgerinnen und Bürger, gerade jetzt in den Herbst und Wintermonaten sehr konsequent auf die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5m zu achten, die Hygieneregeln stets einzuhalten und dort, wo es geboten ist, eine Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmasken) zu tragen. Hinzu kommt die dringende
Empfehlung, die Corona-Warn-App nach Möglichkeit zu nutzen und beim Aufenthalt mit mehreren Personen in geschlossenen Räumen regelmäßig zu lüften. Die Einhaltung dieser AHA+AL Regeln ist die wesentliche Grundlage für die erfolgreiche
Eindämmung des Infektionsgeschehens und dient nicht nur dem eigenen Schutz, sondern erfüllt eine gesellschaftlich wichtige Funktion. Insbesondere die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten öffentlichen Bereichen gilt verbindlich
und wird entsprechend von den Ordnungsbehörden konsequent kontrolliert und sanktioniert.
Vor dem Hintergrund, dass das Infektionsgeschehen derzeit in weiten Teilen Deutschlands ansteigt, ist es erforderlich, die Zahl der Kontakte in der Bevölkerung trotz des Beginns der kalten Jahreszeit und der damit
verbundenen Verlegung vieler Aktivitäten in Innenräume wieder gezielt da zu reduzieren, wo besondere Ansteckungsgefahren bestehen.
Leider haben die letzten Wochen gezeigt, dass gerade Feierlichkeiten im Familien- oder Freundeskreis Infektionen verbreiten können. Alle Bürgerinnen und Bürger werden erneut gebeten, in jedem Einzelfall kritisch abzuwägen,
ob, wie und in welchem Umfang private Feierlichkeiten notwendig und mit Blick auf das Infektionsgeschehen vertretbar sind. Bei steigenden Infektionszahlen und spätestens ab einer Inzidenz von 35 soll eine Teilnehmerbegrenzung
bei 25 Teilnehmern im öffentlichen und 15 Teilnehmern im privaten Raum gelten.
Es soll dort, wo die Infektionszahlen steigen und spätestens bei einer Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in einer Woche eine ergänzende Maskenpflicht im öffentlichen Raum dort eingeführt werden, wo Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen.
Darüber hinaus empfehlen Bund und Länder dort, wo die Infektionszahlen kontinuierlich steigen und insbesondere bei steigenden Infektionszahlen oberhalb einer Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in
einer Woche eine Sperrstunde in der Gastronomie einzuführen sowie zusätzliche Auflagen und Kontrollen einzuführen.
Dort, wo die Infektionszahlen steigen und spätestens bei einer Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in einer Woche soll die Zahl der Teilnehmer bei Veranstaltungen weiter begrenzt werden. Ausnahmen bedürfen eines mit dem zuständigen Gesundheitsamt abgestimmten Hygienekonzeptes.
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