75 Jahre Volkssolidarität Ortsgruppe Lehnin
Do, 30. November 2023
Kleine und mittelständische Unternehmen, die hohe Umsatzeinbußen verbuchten, können für den Zeitraum September bis Dezember 2020 Corona-Überbrückungshilfe beantragen.
Im Vergleich zur Überbrückungshilfe I sind nunmehr die Zugangsbedingungen flexibler. So wurden die Begrenzung der maximalen Förderung für kleine Unternehmen aufgehoben, die Fördersätze etwas erhöht und die ansetzbaren pauschalen Personalkosten von 10% auf 20% der förderfähigen Kosten verdoppelt.
Unverändert bleibt, dass die Hilfen ausschließlich über akkreditierte Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte beantragt werden können. Mit der Beibehaltung dieser Regelung möchte die Politik missbräuchliche Anträge vermeiden.
Do, 30. November 2023
Do, 30. November 2023
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