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Bund und Länder beschlossen 2. Lockdown, der für November gilt

Trotz der Maßnahmen, die Bund und Länder vor zwei Wochen vereinbart haben, steigt die Zahl der Infektionen mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) inzwischen in nahezu allen Regionen Deutschlands an. Bund und Ländern streben nun an, die Infektionsdynamik zu unterbrechen. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder beschlossen daher heute u.a. ergänzend zu ihren bisherigen Beschlüssen Maßnahmen, die ab 2. November bis Ende November befristet sind:

 

- Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist ab sofort nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes jedoch in jedem Falle maximal mit

10 Personen gestattet.

 

- Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, auf nicht notwendige private Reisen und Besuche - auch von Verwandten- zu verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge.

Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.

 

- Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen. Dazu gehören u.a. Theater, Kinos, Freizeitparks, Schwimmbäder, Saunen und Fitnessstudios.

 

- Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt.

 

- Profisportveranstaltungen können nur ohne Zuschauer stattfinden.

 

- Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause sowie der Betrieb von Kantinen.

 

- Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen.

Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiter möglich. Friseursalons bleiben unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene geöffnet.

 

- Der Groß- und Einzelhandel bleibt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen insgesamt geöffnet. Dabei ist sicherzustellen, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro 10 qm Verkaufsfläche aufhält.

 

- Schulen und Kindergärten bleiben offen.

 

- Für die von Schließungen erfassten Unternehmen, Vereine und Einrichtungen wird der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe gewähren, um sie für finanzielle Ausfälle zu entschädigen.

 

-  jedes Unternehmen muss auf Grundlage einer angepassten Gefährdungsbeurteilung sowie betrieblichen Pandemieplanung ein Hygienekonzept umsetzen. Zudem ist zu prüfen inwieweit Homeoffice möglich ist.

 

 

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Veröffentlichung

Do, 29. Oktober 2020

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