Maskenpflicht jetzt auch auf Begegnungsplätzen vor Verkaufsstellen sowie zugehöriger Parkplätze

Nach der neuen Eindämmungsverordnung des Landes, die seit heute in Kraft trat und zunächst bis 21. Dezember 2020 gilt, muss nun auch auf Begegnungs- und Verkehrsflächen sowie dazugehörigen Parkplätzen vor Verkaufsflächen ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

 

Ordnungsamtsmitarbeiter der Gemeinde Kloster Lehnin beraten die Marktleiter bzw. Inhabern der einzelnen Märkte. Es wurden einige Bürgerinnen und Bürger angetroffen, die von der neuen Regelung nichts wussten. Sie zeigten sich allerdings einsichtig und setzten nach der Belehrung Masken auf. Das Ordnungsamt wird in nächster Zeit verstärkt Parkplätze vor Einkaufsmärkten und öffentliche Plätze, für die Maskenpflicht angeordnet wurden, bestreifen.

 

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Veröffentlichung

Di, 01. Dezember 2020

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