Bannerbild | zur StartseiteGrüne Weiden - Glückliche Tiere | zur StartseiteEhemaliges Zisterzienserkloster in Lehnin | zur StartseiteBadestelle am Emstaler Schlauch | zur Startseite
 

Kinderkrankengeld für Eltern und Alleinerziehende ausgeweitet

Der Bundesrat hat am 18.1.2021 mit Brandenburg einer Ausweitung des Kinderkrankengeldes zugestimmt. Gesetzlich versicherte Eltern können im Jahr 2021 pro Kind und Elternteil 20 statt 10 Tage Kinderkrankengeld beantragen. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch um 20 auf 40 Tage. Diese neue Regelung gilt rückwirkend ab 5. Januar.

 

Der Anspruch besteht auch, wenn ein Kind zu Hause betreut werden muss, weil Schulen oder Kitas geschlossen sind, die Präsenzpflicht in der Schule aufgehoben oder der Zugang zum Betreuungsangebot der Kita eingeschränkt wurde. Eltern können das Kinderkrankengeld auch beantragen, wenn sie im Homeoffice arbeiten könnten. Abgerechnet werden die zusätzlichen Leistungen über die Krankenkassen.

 

Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Politik muss verlässlich sein. Deshalb freue ich mich sehr, dass die Vereinbarung vom 5. Januar so schnell von Bundestag und Bundesrat umgesetzt wurde. Die Verdopplung der Tage für die Inanspruchnahme des Kinderkrankengeldes wird für viele Familien und Alleinerziehende eine wertvolle Unterstützung sein. Gerade Familien und Alleinerziehende tragen in diesen schwierigen Pandemiezeiten erhebliche Lasten und sind auf unsere Hilfen angewiesen."

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Di, 19. Januar 2021

Mehr über

Weitere Meldungen

Termine

kalender 

Onlineterminvergabe

Rathaus Kloster Lehnin

Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin OT Lehnin

 

Telefon   (03382) 7307 - 0
Telefax   (03382) 7307 - 62

E-Mail     

 

Sprechzeiten

Öffnungszeiten 

 

Mo  09:00–12:00 Uhr
Di   

09:00–12:00 Uhr

15:00–18:00 Uhr

Mi   geschlossen*
Do   

07:30–12:.00 Uhr

14:00–16:00 Uhr

Fr   geschlossen*
 * Onlineterminvergabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bankverbindung

Deutsche Kreditbank (DKB)
IBAN:
DE23 1203 0000 0000 4012 99
 

Mittelbrandenburgische Sparkasse (MBS)
IBAN:  
DE73 1605 0000 3622 6602 78
 

Zahlungsempfänger:
Gemeinde Kloster Lehnin

 

Verwendungszweck: 
Kassenzeichens bzw. Zahlungsgrund