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Corona-Lockdown: Verlängerung bis einschließlich 14. Februar vorgesehen

Die bestehenden Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie werden im Land Brandenburg bis einschließlich 14. Februar verlängert und einige zusätzliche Einschränkungen festgelegt. Darauf hat sich heute das Kabinett verständigt und die 5. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen. Sie tritt am Samstag, 23. Januar (0.00 Uhr), in Kraft.

 

Ministerpräsident Woidke: „Mit einigen Konkretisierungen wollen wir dazu beitragen, dass die Infektionszahlen sinken. So sollen durch die Ausweitung von Homeoffice die Kontakte weiter reduziert werden. Wenn mehr Menschen zu Hause arbeiten, wird auch der ÖPNV weniger belastet. Gerade weil wir noch zu wenig über die Verbreitung der Mutationen wissen, sollten wir uns und andere noch besser durch die Nutzung von speziellen Masken schützen. Ich setze weiterhin insbesondere auf die Vernunft und Einsicht der Brandenburgerinnen und Brandenburger. Sich an die Regeln zu halten, ist die beste Währung im Kampf gegen die Pandemie."

 

Für heute wurde landesweit ein 7-Tage-Inzidenzwert von 224,7 pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner gemeldet. Er liegt damit zwar unter den 3 Höchstwerten im Januar (299,3 am 11.01; 290,8 am 10.01.; 286,1 am 12.01.), jedoch weit über dem Zielwert von 50. Dauerhafte Werte unter 50 seien laut Woidke notwendig, um Öffnungsperspektiven z. B. für Handel, Gastronomie und Kultur zu entwickeln.

 

Neben der Verlängerung der bestehenden Einschränkungen über den 31. Januar hinaus bis einschließlich 14. Februar legt die neue Verordnung fest bzw. ergibt sich aus dem MPK-Beschluss:

 

- Arbeitgeber werden verpflichtet, ihren Beschäftigten - soweit es die Tätigkeit erlaubt und die technischen Voraussetzungen bestehen - Homeoffice zu ermöglichen. Sie sollen auch flexible Arbeitszeiten anbieten, damit sich die Berufsverkehre entzerren können.

- Im ÖPNV sind medizinische Gesichtsmasken zu tragen (z.B. OP-Masken oder FFP2-Masken). Dies gilt auch für Kundinnen und Kunden in Geschäften sowie vor den Verkaufsstellen, zum Beispiel auf zugehörigen Parkplätzen. Das Personal muss mindestens eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, ist von der Tragepflicht aber befreit, wenn es keinen direkten Kundenkontakt hat oder es geeignete technische Vorrichtungen gibt (z. B. Schutzwand an Kassen). Entsprechende Masken sind auch bei den erlaubten körpernahen Dienstleistungen vorgeschrieben.

- Für Alten- und Pflegeheime sind besondere Schutzmaßnahmen zu treffen. Deshalb sind dort die verpflichtenden Schnelltests mehrmals wöchentlich für Beschäftigte umzusetzen. FFP2-Masken sind für die Beschäftigten beim Kontakt mit Bewohnern zu nutzen.

- In Brandenburg erfolgt in Schulen Distanzunterricht. Ausnahmen mit Präsenzunterricht bestehen für Abschlussklassen und für Förderschulen.

- Eltern von Kita-Kindern werden nachdrücklich gebeten, ihre Kinder soweit es möglich ist, zu Hause zu betreuen. Für diejenigen, wo dies nicht möglich ist, verbleibt es jedoch bei der Betreuungsmöglichkeit in der Kita.

In Landkreisen bzw. kreisfreien Städten mit besonders hohen Infektionszahlen müssen die Kitas geschlossen werden, sofern die 7-Tages-Inzidenz über mehrere Tage den Wert von 300 überschreitet. Eine Notbetreuung wird angeboten. Auch in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit einer Inzidenz unter 300 können Kitas von den Landräten, der Landrätin oder den Oberbürgermeistern geschlossen werden, wenn es aufgrund des regionalen Infektionsgeschehens notwendig ist. Das Land übernimmt - wie bereits beim Lockdown im Frühjahr - Elternbeiträge, wenn die Betreuung zu Hause erfolgt. Neu ist jedoch die Möglichkeit der Splittung (z.B. 3 Tage zu Hause, 2 Tage Kita). Dann übernimmt das Land anteilig. Die notwendige Richtlinie des Jugendministeriums hierzu wird derzeit abgestimmt. Sie soll rückwirkend ab 1. Januar 2021 gelten. Zusätzliche Unterstützung gibt die von Bundestag und Bundesrat kurzfristig beschlossene Änderung zum Kinderkrankentagegeld. Dieses wurde für das Jahr 2021 pro Elternteil von zehn auf 20 Tage pro Kind, für Alleinerziehende von 20 auf 40 Tage pro Kind verdoppelt.

 

Mit Stand vom 20. Januar lagen der ILB 14.199 Anträge auf Unterstützung aus den November- und Dezemberhilfen vor. Mehr als 90 Prozent der Antragsteller haben einen Abschlag erhalten. Beantragt wurden insgesamt 151,8 Millionen Euro Förderung. Davon sind über die Abschlagsregelung rund 60 Millionen Euro ausgezahlt.

 

Die Zahl der bisher in Brandenburg durchgeführten Corona-Schutzimpfungen liegt bei insgesamt 50.671 (+4.477 im Vergleich zum Vortag; Stand: 20.01.2021). Diese Gesamtzahl enthält 49.548 Erstimpfungen und 1.123 Zweitimpfungen. In Altenpflegeheimen wurden 8.143 Bewohnerinnen und Bewohner geimpft. Woidke: „Für mich hat das Impfangebot für Alten- und Pflegeheime weiter oberste Priorität. Mit der Errichtung der Impfzentren und Impfstellen bereiten wir uns auf die Ausweitung der Impfkapazitäten im gesamten Land Brandenburg vor. Wichtig ist, dass der Bund seine Zusagen zu verlässlichen Lieferzeiten einhält."

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Do, 21. Januar 2021

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