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Landesregierung verständigt sich über Öffnungsschritte

Der Lockdown zur Bekämpfung der Corona-Pandemie im Land Brandenburg wird bis 28. März verlängert. Die notwendige neue Verordnung soll am Montag, 8. März 2021, in Kraft treten.

 

Die wichtigsten Punkte sind:

- Private Zusammenkünfte sind mit dem eigenen Haushalt und einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 werden dabei nicht mitgezählt.

 

- Schule: Für die Klassen 1 bis 6 in der Primarstufe begann der Unterricht bereits am 22. Februar 2021 im Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht. Ab dem 15. März 2021 erfolgt der Unterricht dann auch an den weiterführenden allgemeinbildenden Schulen, den Oberstufenzentren, den Schulen des Zweiten Bildungswegs sowie an den Förderschulen „Lernen", „Körperliche und motorische Entwicklung", „Sehen" und „Hören" im Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht.

 

- Der bisher von der Schließungsanordnung betroffene Einzelhandel kann für Termin-Shopping-Angebote („Click & Meet") öffnen. Dies wird jedoch auf eine Kundin / einen Kunden bzw. einen Hausstand pro angefangene 40 Quadratmeter Verkaufsfläche begrenzt. Notwendig: Vorherige Terminbuchung und Kontaktnachverfolgung. Baumärkte können öffnen. Für Gartenmärkte und Floristikbetriebe entfällt die 50-Prozent-Regel zur Außenverkaufsfläche. Dies ist insbesondere für kleinere Blumenläden wichtig.

 

- Körpernahe Dienstleistungen wie zum Beispiel Kosmetik-, Tattoo- und Sonnenstudios können unter Auflagen öffnen. Sofern keine Maske getragen werden kann, müssen Kundinnen und Kunden einen tagesaktuellen negativen COVID-19 Schnelltest vorweisen.

 

- Auf allen Sportanlagen unter freiem Himmel ist kontaktfreier Sport mit bis zu zehn Personen in dokumentierten Gruppen erlaubt. Für Kinder und Jugendliche bis 14 Jahren ist gemeinsamer Sport in einer Gruppe bis zu 20 Personen (zuzüglich Aufsichtspersonal) gestattet.

 

- Museen, Gedenkstätten, Galerien, Planetarien, öffentliche Bibliotheken können unter Auflagen (z.B. vorherige Terminvergabe) öffnen.

 

Notbremse: Übersteigt die 7-Tage-Inzidenz für mindestens drei Tage in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt den Wert von 200 werden wieder schärfere Kontaktbeschränkungen und Maßnahmen festgesetzt.

 

Ministerpräsident Dietmar Woidke: „ Wir befinden uns im Spagat zwischen konsequentem Gesundheitsschutz aufgrund der steten Gefahr steigender Infektionen und den nach meiner Ansicht notwendigen Lockerungen. Die Bürgerinnen und Bürger, die Unternehmer, die Gastronomen, die Künstler - sie alle brauchen eine Perspektive. Aber es wäre falsch, jetzt alles komplett aufzumachen und damit in eine große dritte Welle zu provozieren. Grundsätzlich bleibt es notwendig, dass sich alle an die bestehenden Hygieneregeln halten. Das ist in Verbindung mit der künftig stark steigenden Zahl an Impfungen entscheidend im Kampf gegen die Pandemie und für die ersehnten Öffnungsschritte. Das vom Bund angekündigte umfangreiche Testprogramm ist hilfreich, um Infektionsketten schnell brechen zu können. Wichtig ist, dass der Bund seine Zusagen einhält und die erforderlichen Testkapazitäten verfügbar sind."

 

Bildungsministerin Britta Ernst: „Ich freue mich, dass wir weitere Öffnungsschritte in den weiterführenden Schulen im Wechselunterricht gehen. Jede Woche, die Schülerinnen und Schüler wieder zur Schule gehen können, ist mir wichtig. Auch das in der Jugendarbeit wieder Präsenzangebote für Jugendliche bis 18 Jahren angeboten werden können, ist eine sehr gute Nachricht. Nach wie vor appelliere ich an die Eltern von Kita-Kindern, ihre Kinder nicht in die Krippe und in den Kindergarten zu bringen. Es erleichtert die Bildung kleiner fester Gruppen. Die Eltern, die dem Appell nachkommen, müssen keine Elternbeiträge zahlen."

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Fr, 05. März 2021

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