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Landesregierung verschärft Corona-Maßnahmen

Einer Mitteilung der Landesregierung zu entnehmen ist:

 

Für Brandenburgs Kreise und kreisfreie Städte gilt ab Montag eine verschärfte Festlegung zur Eindämmung der Corona-Pandemie: Sobald dort der 7-Tage-Inzidenzwert von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wird, müssen regional Einschränkungen für mindestens 14 Tage vorgenommen werden. Damit wird in betroffenen Kommunen der dritte Öffnungsschritt gemäß Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 3. März zurückgenommen.

 

Die Kabinettsbefassung hatte Ministerpräsident Dietmar Woidke einberufen, da sich die landesweite Inzidenz beharrlich der 100-er Grenze nähert (Donnerstag: 90,6). Dieses Vorgehen hatte die Landesregierung vergangene Woche vereinbart, um kurzfristig Entscheidungen treffen zu können.

 

In der Abwägung wird die Landkreis-/Stadt-bezogene Rücknahme von Öffnungen als sachgerechter angesehen. Damit können die im Flächenland Brandenburg sehr unterschiedlichen Infektionslagen angemessen berücksichtigt werden.

 

Die aktualisierte Eindämmungsverordnung, die heute vom Kabinett beschlossen wird, gilt ab Montag, 22. März, bis 11. April.

 

Konkret bedeutet das in betroffenen Kreisen / kreisfreien Städten:

 

- Die 2-Haushalte-Regelung wird wieder umgestellt auf: 1 Haushalt + eine haushaltsfremde Person (Kinder bis 14 Jahren sind ausgenommen)

- Der Einzelhandel wird geschlossen (außer Abholmöglichkeiten); nicht geschlossen wird der Einzelhandel des täglichen Bedarfs

- Individualsport auf allen Sportanlagen unter freiem Himmel wird auf maximal 2 Personen bzw. die Personen des eigenen Haushalts beschränkt.

- Kindersport in Gruppen wird vollständig untersagt.

- Gedenkstätten, Museen, Ausstellungshäuser, Galerien, Planetarien, Archive und öffentliche Bibliotheken werden für den Publikumsverkehr geschlossen.

 

In Abhängigkeit der regionalen Entwicklung mit weiter steigenden Werten sind die Landkreise / kreisfreien Städte aufgefordert, weitere Maßnahmen zu ergreifen.

 

Da der MPK-Beschluss im dritten Öffnungsschritt nur diese Punkte aufzählt, bleiben andere Öffnungen bestehen, dazu gehören u. a.:

 

- körpernahe Dienstleistungen unter strengen Hygiene- und Abstandsregeln

- Baumärkte

- Buchhandel, sowie Zeitungs- und Zeitschriftenhandel

- Baumschulen, Gartenfachmärkte, Gärtnereien und Floristikgeschäfte

- Auch der Wechselbetrieb an den Schulen wird gekoppelt an regelmäßige Testungen bis zu den Osterferien weitergeführt.

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Veröffentlichung

Fr, 19. März 2021

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