Lockerungen bei den Coronauflagen in PM ab 2. Mai
Laut RKI hat im Landkreis Potsdam-Mittelmark in den vergangenen fünf Werktagen ein Inzidenzwert von kumulativ weniger als 100 Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus ununterbrochen vorgelegen. Aufgrund dieser Unterschreitung des Inzidenzwertes gelten gemäß § 28b Abs. 2 IfSG ab dem 2. Mai 2021 ab 0:00 Uhr, die sich aus § 28 b Abs. 1 S. 1 Nrn. 1 bis 10 IfSG ergebenden Maßnahmen im Landkreis Potsdam-Mittelmark nicht mehr.
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