Grundschulen: Vollständiger Präsenzunterricht startet am 31. Mai

Ab 31. Mai 2021 gehen die Grundschulen in Kreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 wieder komplett in den Präsenzunterricht. Am 7. Juni 2021 folgen die weiterführenden Schulen unter derselben Bedingung. Das hat das Brandenburger Kabinett mit einer weiteren Änderung der Siebten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen.

 

Voraussetzung für den vollständigen Präsenzunterricht ab dem 31. Mai 2021 beziehungsweise den  7. Juni 2021 ist, dass die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen unter 50 liegt. Der Umstieg vom Wechsel- zum Präsenzunterricht erfolgt nach entsprechender Veröffentlichung durch die betreffenden Landkreise bzw. kreisfreien Städte zum darauffolgenden Montag. Damit werden auch die Horte an den Grundschulen wieder geöffnet (einschließlich Betreuung in den Sommerferien). Ist ein Präsenzunterricht gestartet, so bleibt dieser bis zum Beginn der Sommerferien bestehen, sofern nicht die Regelungen der Bundesnotbremse ab einer Inzidenz von mehr als 100 greifen. Die Öffnung der Kitas ist an keine zusätzliche Inzidenzgrenze gebunden.

 

Die Regelungen der Testpflicht bleiben bestehen – heißt, das Vorlegen einer tagesaktuellen (nicht länger als 24 Stunden zurückliegenden) Bescheinigung über einen Antigen-Schnelltest oder einen anderen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis an zwei bestimmten, nicht aufeinanderfolgenden Tagen einer Schulwoche. Geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler, in der Schule Tätige und sonstige Personen benötigen keinen Testnachweis mehr.

 

Wandertage und Exkursionen können von Schulen und Kitas durchgeführt werden. Im Hinblick auf die fallenden Inzidenzwerte und die Tatsache, dass Schulen teilweise traditionell in den letzten Wochen vor dem Ende des Schuljahres Wandertage durchführen und außerschulische Lernorte besuchen wollen, ist diese Ausnahme sachgerecht. Die Durchführung von mehrtägigen Schulfahrten bleibt gemäß Eindämmungsverordnung untersagt.

 

An Tagen mit Präsenzunterricht können, wie bisher alle Schülerinnen und Schüler den Hort besuchen. Dies bedeutet für Landkreise und kreisfreie Städte, in denen ab dem 31. Mai 2021 vollständiger Präsenzunterricht an den Grund- und Förderschulen erteilt wird, dass dort die Horte wieder geöffnet sind. Für die Sommerferien hat die Landesregierung zudem beschlossen, dass der Hortbetrieb in allen Landkreisen und kreisfreien Städten mit niedrigen Infektionszahlen als sogenannter Ferienhort stattfinden kann. Dies bedeutet, es kommt für eine Teilnahme am Ferienhort nicht darauf an, ob für die Kinder eine Notbetreuung bewilligt wurde.

 

In den Sommer- und Herbstferien 2021 wird es für Brandenburger Kinder und Jugendliche Ferienbetreuung mit Lernangeboten geben, die vom Bildungs- und Jugendministerium finanziell gefördert werden. Mit der Förderung von Ferienprogrammen mit Lernangeboten wird auch der Tatsache Rechnung getragen, dass in den letzten Monaten in den Schulen weniger Präsenzunterricht erteilt werden konnte.

 

Alle Öffnungsschritte sind mit jeweiligen Hygienevorschriften verbunden.

 

Hinweise zur Essenbestellung bei Sodexo:

-             Die Essenbestellung für Montag, den 31.05.2021 muss spätestens bis Donnerstag, den 27.05.2021 um 11.45 Uhr (per Telefon oder Sodexo-App) erfolgen.

-             Die Essenbestellung muss immer 2 Werktage vor dem Liefertag erfolgen.

-             Bestellungen per Telefon sind beim Sodexo-Kundenservice täglich von 07.15 – 11.45 Uhr unter der Rufnummer 03494 / 6694400 möglich.

-             Die Sodexo-App ist bis 14.00 Uhr freigeschalten, jedoch können Bestellungen nur bis 11.45 Uhr berücksichtigt werden. 

 

 

 

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Veröffentlichung

Mi, 26. Mai 2021

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