Landesregierung plant weitere Lockerungen zum 3. und 11. Juni

Eine neue Eindämmungsverordnung soll am kommenden Dienstag (1.Juni) vom Landeskabinett beschlossen werden und ab Donnerstag, den 3. Juni, weitere Öffnungen ermöglichen.

 

Bildungsministerin Britta Ernst: „Ich freue mich sehr, wenn wir den Kindern und Jugendlichen noch vor den Sommerferien wieder Präsenzunterricht ermöglichen können. Besonders wichtig ist es für die Schülerinnen und Schüler die gesamte Klassengemeinschaft in der Schule erleben zu können. Selbstverständlich können alle Kinder an Tagen mit Präsenzunterricht den Hort besuchen.“

 

Alle Öffnungsschritte sind mit jeweiligen Hygienevorschriften verbunden. Eine Testpflicht soll weiterhin für einige Öffnungen im Innenbereich gelten. Das gilt auch für die weitere Ermöglichung der Kontaktnachverfolgung. Details dazu werden noch festgelegt. Die Öffnungen sollen, abgesehen vom Schulbereich mit der 50-er Grenze, grundsätzlich unterhalb der 100-er Bundesnotbremse gelten. Festgelegt werden sollen folgende Möglichkeiten zu Öffnungen unter Vorbehalt der Kabinettsentscheidung am kommenden Dienstag:

 

Ab Donnerstag, 3. Juni:

- Einzelhandel ist wieder ohne Terminbuchung möglich

- Kontaktsport im Freien ist ohne Personenbeschränkung möglich (bisher Begrenzung auf 10);

- kontaktfreier Sport innen – z. B. Fitnessstudios – ist durch die bisherige Verordnung bereits ab 1. Juni erlaubt)

- Freibäder öffnen

- Schulsport wird wieder uneingeschränkt möglich und Schulschwimmen kann wieder starten

- Veranstaltungen im Freien sind mit bis zu 500 und in Innenräumen mit bis zu 200 Gästen erlaubt

- Kino, Theater, Konzerte unter noch festzulegenden Hygieneauflagen

- Innengastronomie ist wieder möglich mit bis zu zwei Haushalten an einem Tisch

- touristische Angebote wie Schiffstouren können Innengastronomie nutzen

- Gemeinschaftseinrichtungen auf Campingplätzen können geöffnet werden

- Kontaktsport ist in Räumen bis 30 Personen möglich

- keine Personengrenzen bei Bildungs-, Fort-, Weiterbildungseinrichtungen

- private Feiern sind mit einer noch festzulegenden Personenobergrenze möglich

 

 

Ab Freitag, 11. Juni:

- Hotels und Pensionen können öffnen, der Umfang der Nutzung von Wellnessbereichen, Dampfädern etc. ist noch im Einzelnen festzulegen

- Thermen, Solarien, Schwimmhallen und Spaßbäder können wieder Gäste empfangen

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Veröffentlichung

Do, 27. Mai 2021

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