Gaststätten haben wieder auf - unter Auflagen

Die Außengastronomie darf wegen stabiler Inzidenz von unter 100 seit einigen Tagen wieder öffnen.

 

Allerdings unter Auflagen:

  • Gäste haben nur mit einem gebuchten Termin und einem negativen Corona-Test Zutritt. Die Terminbuchung kann auch direkt am Eingang erfolgen.
  • Der Negativtest darf nicht älter als 24 Stunden sein. Er kann beispielsweise auch als Laientest vom Gast beim Gastronom selbst unter dessen Aufsicht/Nachprüfung erfolgen.
  • Für die Kontaktnachverfolgung sind die Daten der Gäste zu erfassen.
  • Nur Angehörige aus höchstens zwei Haushalten dürfen an einem Tisch sitzen.
  • Der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Gästen unterschiedlicher Tische muss eingehalten werden.

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Do, 27. Mai 2021

Mehr über

Weitere Meldungen