Testpflicht ab heute gelockert

Wegen Corona-Inzidenzen unter 20 (Heute liegt die Inzidenz bei 3,7) für mindestens fünf Tage hat der Landkreis Potsdam-Mittelmark die Bedingungen für den Besuch von (gewerblichen) Einrichtungen einen Testnachweis vorlegen zu müssen, gelockert.

 

Dies sieht die am 15.06.21 in Kraft gesetzte neue Umgangsverordnung (SARS-CoV-2-UmgV) im § 5 Abs. 3 vor.

 

Allerdings gilt die Befreiung von der Vorlage eines Testnachweises für folgende Fälle nicht:

- § 11 Abs. 3: Erbringen sexueller Dienstleistungen;

- § 20: Tanzen in geschlossenen Räumen;

- § 21: Besuch von Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheime, diesen gleichgestellte Wohnformen;

- § 22: Zutritt zu Schulen, Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen, soweit die Vorlage eines Testnachweises gefordert wird;

- § 16 Abs. 1: Ausübung von Kontaktsport in geschlossenen Räumen.

 

 

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Veröffentlichung

Do, 17. Juni 2021

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