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Jobcenter MAIA informiert zum Kinderfreizeitbonus in Höhe von 100 Euro

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die im Monat August 2021 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben, erhalten vom Jobcenter eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro. Lebt ein Kind abwechselnd bei einem seiner Elternteile, besteht ein Anspruch auf diese Leistung in der Bedarfsgemeinschaft, in welcher der Elternteil das Kindergeld von der Familienkasse erhält.

 

Der Kinderfreizeitbonus soll bedürftige Familien und Familien mit kleinem Einkommen unterstützen, Angebote zur Freizeitgestaltung für ihre Kinder wahrzunehmen. Außerdem können mit diesem Geld Leistungen zur Nachholung des versäumten Lernstoffes finanziert werden.

 

Das Jobcenter MAIA wird den Kinderfreizeitbonus ab dem 18. August 2021 zur Zahlung an die Berechtigten anweisen.

 

Fragen zum Kinderfreizeitbonus? Dann melden Sie sich gern per E-Mail über oder telefonisch unter der Nummer 033841 91-800.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Do, 05. August 2021

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