Moorschutz kontra Landwirtschaft?

In einer Gesprächsrunde im Rathaus mit dem Projektträger des Klimamoorprojektes, das auch zwei Gebiete in Kloster Lehnin im Bereich Rietz und Netzen einschließt, wurde das Vorhaben zum Erhalt der Moore im Sinne eines besseren Klimaschutzes erörtert. Eine Umsetzung soll in der Region bis zum Jahr 2026 erfolgen.

 

Von Seiten des Projektträgers wurde zugesagt, dass alle anstehenden Planungen mit einbezogen werden, um gemeinsam das vorgegebene Ziel zu erreichen. Es werden mit jedem Beteiligten persönliche Gespräche geführt und vor-Ort-Termine vereinbart, um die individuellen Gegebenheiten zu analysieren sowie Wünsche und Anregungen aufzunehmen. Am Ende sollten individuelle Einzellösungen entstehen. Dennoch wird nach Vorstellungen des Projektträgers nicht für jeden Nutzer die bisherige Nutzung bestehen bleiben können. Grundsätzlich setzt die Arge Klimamoor auf die Freiwilligkeit der Eigentümer bzw. Nutzer der betroffenen Grundstücke. Sollten keine Lösungsansätze mit einzelnen Nutzern zu finden sein, muss ggf. auch im Sinne des Allgemeinwohls entschieden werden.

 

Am 06.10.2021 gibt es eine Informationsveranstaltung für die Nutzer der Flächen mit Vorführung moorschonender Technik. Zudem soll erörtert werden, mit welchen Pflanzen die Flächen zu bewirtschaften sind – die Ernte könnte nach Vorstellungen der Moorschützer Biomasse sein, die u.a. zu Baustoffen, Futter und Dünger verarbeitet wird.

 

In den nächsten Schritten bedarf es der Zuarbeit durch Hydrologen, die bis ca. Anfang des II. Quartals 2022 andauern wird. Dann gibt es für die Anwohner*innen Infoveranstaltungen in den betroffenen Ortsteilen. In Bezug auf bereits vorhandene Schutzgebiete wurde seitens des Vorhabensträgers erklärt, dass auch hier genehmigungstechnische Anforderungen zu beachten sind und unter anderem verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfungen benötigt werden.

 

Alle Anwesenden sehen die Notwendigkeit im Handeln zugunsten des Klimaschutzes. Auch der Bauernverband steht dem Vorhaben positiv gegenüber. Es darf aber nicht über die Köpfe hinweg und ohne Rücksicht auf die Existenzen entschieden werden.  Weidewirtschaft und Feldbau muss auch weiterhin möglich sein. Zudem ist sicherzustellen, dass angrenzende Hausbesitzer*innen keine nassen Keller bekommen wie es zu Zeiten vor der Melioration in den 1960er Jahren zum Teil der Fall war, als hohe Grundwasserspiegel für Probleme sorgten.

 

 

 

 

 

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Veröffentlichung

Mi, 22. September 2021

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