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Gegen überschwemmte Straßen

Lange Trockenzeiten und starke Regenfälle sind keine Seltenheit mehr. Vielerorts gibt es Grünflächen, auf denen das Regenwasser versickern kann. Überschwemmte Straßen und Gehwege sollen somit entlastet werden.

 

Aber auch Eigentümer*innen von Privatgrundstücken helfen dabei, Regenwasser abzufangen. So ist es bereits 2006 von der Gemeindevertretung in der Niederschlagswasserentsorgungssatzung festgelegt worden, dass Regenwasser auf dem Grundstück zu versickern hat, auf dem es anfällt.

 

Die Einhaltung der Satzung wird zurzeit vom Ordnungsamt verstärkt kontrolliert.

 

Tipp: Die Regenrohre dürfen nicht auf die Straße ableiten (Foto).

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Di, 30. November 2021

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