Badestelle am Emstaler SchlauchGrüne Weiden - Glückliche TiereEhemaliges Zisterzienserkloster in LehninBannerbild
 

Infos  zur Gartenabfallentsorgung

Gerade im Frühling bleibt beim Gehölze- und Pflanzenverschneiden, beim Rasenvertikutieren oder beim Zusammenharken alten Laubes oft Gartenabfall übrig. Bestenfalls kann man diesen organischen Abfall im eigenen Garten zu Kompost umwandeln. Andernfalls können die dafür vom Landkreis angebotenen Entsorgungsmöglichkeiten genutzt werden, wie u.a. der Grünabfallservice (Grünabfallsack, Strauchschnittbanderole oder Grünabfall-Bigbag) oder die Biotonne.

 

Von einer Entsorgung im Wald ist dringend abzuraten, ebenso wie von einer Verbrennung der Gartenabfälle. Die wilde Grünabfallentsorgung ist illegal und verändert u.a. das Nährstoffangebot im Waldboden, denn die Ablagerungsflächen erhalten eine Überdosis Stickstoff, was aus der ursprünglichen Artenvielfalt in diesem Gebiet binnen kurzer Zeit eine Monokultur herstellt. Pflanzliche Abfälle aus Garten und Haushalt im heimischen Gartenfeuer zu entsorgen, ist ebenso nicht mehr erlaubt. Eine solche offene Verbrennung pflanzlicher Reststoffe im Freien setzt viele Schadstoffe und Feinstaub frei.

 

Weitere Infos bei der APM Abfallwirtschaft Potsdam-Mittelmark GmbH unter www.apm-niemegk.de.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Do, 31. März 2022

Bild zur Meldung

Weitere Meldungen

Rathaus Kloster Lehnin

Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin OT Lehnin

 

Telefon   (03382) 7307 - 0
Telefax   (03382) 7307 - 62

E-Mail     

 

Sprechzeiten

Öffnungszeiten 

 

Mo  

09:00–12:00 Uhr

Di   

09:00–12:00 Uhr

15:00–18:00 Uhr

Mi   

geschlossen

Do   

07:30–12:.00 Uhr

14:00–16:00 Uhr

Fr   

geschlossen bzw.

nach telefonischer Terminvereinbarung

 

Bankverbindung

Deutsche Kreditbank (DKB)
IBAN:
DE23 1203 0000 0000 4012 99
BIC:    
BYLADEM1001

 

Mittelbrandenburgische Sparkasse (MBS)
IBAN:  
DE73 1605 0000 3622 6602 78
BIC:    
WELADED1PMB 

 

Zahlungsempfänger:
Gemeinde Kloster Lehnin

 

Verwendungszweck: 
Kassenzeichens bzw. Zahlungsgrund