Wir wünschen einen fleißigen Nikolaus
Mi, 06. Dezember 2023
Die Gemeinde Kloster Lehnin hat im Jahr 2003 eine Gestaltungssatzung für das o.g. Wochenendhausgebiet erlassen.
In der Satzung sind einige, über die Regelungen des Baugesetzbuches und der Brandenburgischen Bauordnung hinausgehende Anforderungen aufgestellt worden, um den typischen Charakter des Erholungsgebietes zu erhalten und die Einbindung der Wochenendhäuser in die Landschaft zu gewährleisten (Höhe der Gebäude, Dachformen, Dachfarben, Regeln für Einfriedungen, Werbeschilder u.a.).
Diese besonderen Anforderungen sind auch bei Bauvorhaben zu berücksichtigen, bei denen ansonsten keine Baugenehmigung nach Brandenburgischer Bauordnung erforderlich wäre, wie z.B. bei der Neueindeckung eines Daches oder bei der Errichtung von Einfriedungen.
Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass Ausnahmen von den o.g. Gestaltungsvorschriften rechtzeitig, d.h. vor Beginn der Arbeiten, bei der Gemeinde Kloster Lehnin, FB 3/ Räumliche Planung und Entwicklung/ Frau Hawemann, Friedensstraße 3 in 14797 Kloster Lehnin zu beantragen sind.
Die Gestaltungssatzung kann während der Dienstzeiten bei Frau Hawemann, Zimmer 2.10 eingesehen bzw. eine Kopie erworben werden.
Im Erholungsgebiet werden regelmäßige Kontrollen zur Einhaltung der Gestaltungssatzung durchgeführt. Gegebenenfalls haben betroffene Grundstückseigentümer mit einem förmlichen Anhörungsverfahren und einem Bußgeldbescheid zu rechnen.
Mi, 06. Dezember 2023
Di, 05. Dezember 2023
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