Steuerung großflächiger Einzelhandelsbestrebungen
Konzept zu Einzelhandelsentwicklungen
Das Strategiepapier „Konzept zur Festlegung zentraler Versorgungsbereiche nach LEP HR" wurde mit Beschluss der Gemeindevertretung zu einem Bestandteil des Gemeindeentwicklungskonzeptes, findet somit im Rahmen von Bauleitplanungen als Abwägungsgrundlage seine Berechtigung und definiert mittelfristig räumliche und inhaltliche Kommunalziele bei der Steuerung großflächiger Einzelhandelsbestrebungen. Nach 5 Jahren (2028) soll das Konzept evaluiert und bei Bedarf an veränderte Rahmenbedingungen angepasst werden.
Aus der Sitzung der Gemeindevertretung vom 06.12.2022.
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