Waldbrandgefahrenstufe bei Osterfeuern beachten
Aufgrund der aktuellen Waldbrandgefahrenstufe wird auf die Gefahrenlage durch Osterfeuer hingewiesen. Schutzmaßnahmen sind daher unbedingt einzuhalten! Gegebenenfalls ist auf das Abbrennen eines Feuers zu verzichten.
Sollte es zu einem Feuerwehreinsatz kommen, können die Kosten unter Umständen vom Antragsteller zu tragen sein.
Der Landkreis Potsdam-Mittelmark teilt hierzu mit:
„Laut aktuellem Lagebericht des Deutschen Wetterdienstes liegt der Waldbrandgefahrenindex am heutigen Mittwoch bei Stufe 4 (hohe Gefahr). Auch der Graslandfeuerindex zeigt eine mittlere bis hohe Gefährdungslage an. Für den Zeitraum bis einschließlich Samstag, den 19. April 2025, sind wiederholt Windböen bis zu 40 km/h gemeldet. Dies stellt ein erhebliches Risiko für die unkontrollierte Ausbreitung von Feuer dar – insbesondere in Verbindung mit trockener Vegetation.“
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